Cybersicherheit im Digitalministerium – Fach- und Rechtsaufsicht über das BSI endlich klar regeln

Als Wirtschaftsrat der CDU e.V. verfolgen wir die aktuelle Strukturentwicklung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) mit großer Aufmerksamkeit. Mit der Veröffentlichung des ersten offiziellen Organisationsplans hat das neue Ministerium seine Aufgabenverteilung nun konkretisiert. Cybersicherheit nimmt darin zwar nicht die größte, aber eine strategisch zentrale Rolle ein. Staatssekretär Markus Richter hat die Steuerung der IT-Sicherheit des Bundes direkt seinem Amt zugeordnet, während die operative Leitung – wie erwartet – Sebastian Basse übernimmt. Beide kennen sich bereits aus ihrer gemeinsamen Zeit im Bundesinnenministerium (BMI). Ergänzend dazu gibt es im BMDS zwei weitere Referate mit Bezug zur Cybersicherheit, eines davon – „Sicherheit und Resilienz digitaler Infrastrukturen“ – ist derzeit noch ohne Leitung.
Trotz dieser organisatorischen Fortschritte ist eine entscheidende Frage weiterhin ungelöst: die klare Regelung der Zuständigkeiten zwischen BMDS und BMI, insbesondere in Bezug auf die Aufsicht über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Der Organisationserlass von Bundeskanzler Friedrich Merz sieht vor, dass das Digitalministerium die Fachaufsicht für die IT-Sicherheit der Bundesverwaltung und die dafür relevanten BSI-Referate erhält, während das Innenministerium die Rechtsaufsicht behält. Welche BSI-Referate genau unter die Fachaufsicht des BMDS fallen, ist zwischen den Ministerien jedoch weiterhin unklar.
Aus Sicht des Wirtschaftsrates ist diese Unklarheit nicht hinnehmbar. Cybersicherheit ist ein zentraler Standortfaktor und ein elementarer Baustein für das Vertrauen in unsere digitale Infrastruktur. Es geht nicht darum, das BMI zu umgehen oder dem BMDS die alleinige Aufsicht zu geben – entscheidend ist, dass Fach- und Rechtsaufsicht eindeutig geregelt sind und das BSI effektiv unterstützt wird, ohne dass Kompetenzstreitigkeiten seine Arbeit beeinträchtigen. Nur so können handlungsfähige Strukturen geschaffen und eine kohärente Sicherheitsstrategie umgesetzt werden.
Unsere politische Forderung: Die Bundesregierung muss umgehend eine verbindliche, transparente Regelung zur Aufgabenteilung zwischen Digital- und Innenministerium im Bereich der Cybersicherheitsaufsicht schaffen. Fach- und Rechtsaufsicht müssen klar definiert sein, damit das BSI seine Aufgaben vollumfänglich erfüllen kann und Deutschland im Wettlauf um digitale Souveränität und Resilienz nicht durch Zuständigkeitsstreitigkeiten zurückfällt.