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14.11.2023
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz liefert vor allem eines: erdrückende Bürokratie

Seit dem 1. Januar des Jahres ist es in Kraft: das Wortungetüm Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG.
©Adobe Stock (Andrii)

Das Gesetz erwartet von in Deutschland ansässigen Unternehmen die lückenlose Dokumentation der Einhaltung definierter Sozialstandards entlang der kompletten globalen Lieferketten. Mit seinen weltumspannenden Lieferantenbeziehungen stellt das LkSG gerade auch für den mittelständisch geprägten deutschen Einzelhandel eine besondere Herausforderung dar.

In ihren zurückliegenden Beratungen nahm sich die Bundesfachkommission Handel und Konsumgüter dieses wichtigen Branchenthemas an und erörterte die Auswirkungen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Im Kreis der Kommissionsmitglieder herrschte Einigkeit: Die Anforderungen des neuen Gesetzes sind überzogen, in vielerlei Hinsicht unklar und brachten vor allem Bürokratie. Berichtet wurde von ganzen Unternehmensabteilungen, die sich vorher mit der Schaffung sozialer Initiativen befassten und nach dem LkSG zwecks Berichtspflichterfüllung umgewidmet werden mussten. Ferner berichteten die Teilnehmer von fehlenden Softwareimplementierungen und Reportingsystemen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales versicherte, dass man in der Einführungszeit des Gesetzes eine großzügige Linie fahren wolle und das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entsprechend angewiesen habe. Die Sorge der Händler, mit der geplanten Lieferkettenregelung auf EU-Ebene entstehe noch eine weitere, nicht abgestimmte Berichtspflicht, konnte mit dem Verweis auf die Planung eines europaweit einheitlichen Berichtstandards indes nicht entkräftet werden.

Die Bundesfachkommission äußerte ihr Unverständnis darüber, dass ein derart herausforderndes Projekt nicht vorher pilotiert bzw. in einem Modellversuch getestet wurde. Denn in der Folge hat sich ein nicht unerheblicher Teil von Unternehmen aus Handelsbereichen komplett zurückgezogen bzw. Handelsbeziehungen abgebrochen. Das Gebot der Stunde, strategische Abhängigkeiten durch Diversifizierung von Handelsbeziehungen zu reduzieren, läuft somit ins Leere.

Die im Wirtschaftsrat engagierten Einzelhändler appellierten an die Bundesregierung, bürokratische Hürden abzubauen statt aufzubauen, die Berichtspflichten des LkSG mit anderen Berichtspflichten zu harmonisieren und Rechtssicherheit hinsichtlich der Reichweite der Prüfpflichten zu schaffen.