Deutschlands Schuldenregel braucht mehr Biss: Die Schuldenbremse ist ein Garant für tragfähige öffentliche Finanzen in Deutschland und europäische Finanzstabilität
Ende Februar kam vorerst zum letzten Mal die Expertenkommission für die Modernisierung der Schuldenbremse zusammen. Nach einem halben Jahr findet man sich in politischen Kontroversen wieder, es besteht vor allem Uneinigkeit über grundsätzliche Fragen zur Rolle öffentlicher Investitionen und der Rolle von Schuldenregeln.
Der Wirtschaftsrat hat die Arbeiten der Kommission von Anfang an begleitet und darauf gedrungen, die Schuldenbremse nicht aufzuweichen. Vielmehr läuft die politische Debatte fehl, weil sie auf öffentliche Investitionen abstellt. Hier weist der Wirtschaftsrat immer wieder darauf hin, dass staatliche Aufgaben hinterfragt und durch privatwirtschaftliche Akteure umsetzbar oder kombinierbar gemacht werden können. In stärkerem Maße sollte privates Kapital zur Kofinanzierung öffentlicher Ausgaben genutzt werden. Dafür braucht es Anreize und Strukturen, um verfügbares privates Kapital in öffentliche Investitionsvorhaben einzubinden. Eine kluge Ko-Finanzierung von öffentlichen Investitionen durch privates Kapital entlastet die öffentlichen Haushalte und nimmt politischen Druck von der Schuldenbremse.
In der jetzigen Phase der Diskussion zur Modernisierung der Schuldenbremse hat sich der Wirtschaftsrat mit seinem Wissenschaftlichen Beirat nochmals fundiert eingebracht. In einem Grundsatzpapier des Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirates, dem renommierten Ökonomen Prof. Dr. Lars Feld, werden Kernfunktion der Schuldenbremse und Reformbedarfe vorgestellt. Das Papier räumt mit falschen Narrativen auf und stellt klar:
- Alleiniges Ziel der Schuldenbremse ist es, die Tragfähigkeit der Staatsverschuldung sicherzustellen. Sie darf nicht für Investitionsziele missbraucht und aufgeweicht werden.
- Die Statistiken der letzten Jahre zeigen, dass öffentliche Investitionen im Rahmen der Schuldenbremse gesteigert werden konnten. Investitionen sind eine Frage der politischen Prioritätensetzung und der Abkehr von kurzfristigen konsumtiven Staatsausgaben.
- Der Rechtsbegriff der öffentlichen Investition ist gar nicht klar definiert. Daher sind eine konsistente Definition und Abgrenzung von öffentlichen Investitionen und finanziellen Transaktionen überfällig. Es braucht ein einheitliches Verständnis des öffentlichen Investitionsgeschehens auf Ebene der Kommunen, der Länder und des Bundes.
- Zudem sollen sich öffentliche Investitionen auf produktivitätssteigernde Maßnahmen fokussieren, Schwerpunkte sollten zukunftsgerichtete öffentliche Investitionen in die Bildung und Innnovationsfähigkeit der Volkswirtschaft sein.
- Die Schuldenbremse in Deutschland leistet einen maßgeblichen Beitrag für die Glaubwürdigkeit der und Vertrauen in die Schuldendisziplin Deutschlands. Damit ist sie Garant für die Finanzstabilität in der EU, denn die fiskalische Stabilität der Eurozone wird maßgeblich von der faktischen und antizipierten fiskalischen Solidität der öffentlichen Finanzen in Deutschland getragen.
Letztendlich schwingt in der Diskussion zur Schuldenbremse der Irrglaube mit, dass primär der Staat für die Investitionen zuständig sei. Dabei entfielen in den Jahren 2023 und 2024 jeweils rund 87 Prozent der Bruttoanlageinvestitionen der Volkswirtschaft auf private Investitionen (durch Unternehmen) und nur 13 Prozent auf den öffentlichen Sektor. Will der Staat Investitionen voranbringen, muss er also vor allem einen wachstumsfreundlichen Ordnungsrahmen schafften, der den Unternehmen bessere Rahmenbedingungen für ihre Investitionen gibt. Dabei muss sich der Staat auf seine Kernaufgaben konzentrieren und dafür die öffentlichen Mittel priorisieren. [hier geht es zum Gutachten]