Die Ausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und die Problematik des Sondervermögens

Aus der Perspektive des Wirtschaftsrates ist die gegenwärtige Debatte um die Schuldenbremse von zentraler Bedeutung. Vorweggenommen muss gesagt wer-den, dass wir mehr Geld in unsere Verteidigung investieren müssen. Diese Sonderregelungen müssen aber Hand in Hand gehen mit Strukturreformen in der Bundeswehr und im Haushalt.
Ausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben
Die geplante Ausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben oberhalb einer Grenze von einem Prozent des BIP wird notwendig, wenn ein Koalitionspartner, in diesem Fall die SPD, Ausgabenkürzungen an anderer Stelle blockiert. Im Gegensatz zu einem zeitlich begrenzten Sondervermögen gibt sie der Verteidigungsindustrie auch eine längerfristige Perspektive höherer Nachfrage nach Rüstungsgütern, die über ein Jahrzehnt hinausgeht. Dies ist umso wichtiger, als der Aufbau von Rüstungskapazitäten üblicherweise für einen längeren Zeitraum geplant wird. Auch verringert eine zusätzliche heimische Waffenproduktion in diesen geopolitisch unsicheren Zeiten die Risiken einer Abhängigkeit von ausländischen Staaten bei der Landesverteidigung.
Jedoch wirft die in der Grundgesetzänderung vorgesehene Ein-Prozent-Marke Fragen auf. Sie suggeriert, dass Deutschland seine NATO-Verpflichtungen in Höhe von zwei Prozent des BIP hauptsächlich durch neue Schulden finanzieren muss, anstatt sie durch eine strukturelle Anpassung des Haushalts zu sichern. Eine Anhebung dieser Grenze auf 1,5 Prozent, wie es von einigen ökonomischen Fachleuten und Landesfinanzministern vorgeschlagen wurde, hätte sicherstellen können, dass kein zusätzlicher finanzieller Spielraum für konsumtive „Wohltaten“ geschaffen wird, sondern eine langfristige und nachhaltige Finanzierung der Verteidigung gewährleistet bleibt.
Die Problematik des Sondervermögens
Das durch eine Verfassungsänderung ermöglichte Sondervermögen für Infrastruktur führt dagegen in die völlig falsche Richtung. Im Gegensatz zur verteidigungspolitischen Bedrohungssituation hat sich der Investitionsstau in der Infrastruktur über Jahrzehnte aufgebaut und entstammt keiner mehr oder weniger plötzlich aufgetretenen Notlage, der es kurzfristig zu begegnen gilt. Dement-sprechend müssen die Infrastrukturausgaben auch aus laufenden Haushaltsmitteln beglichen werden, durch Priorisierungen und Einsparungen an anderer Stelle. Zudem setzt sich der Wirtschaftsrat dafür ein, verstärkt privates Kapital für die Infrastrukturfinanzierung zu nutzen.