Digitalsteuer: Wirtschaftlicher Schaden droht bei nationalem Alleingang
Die politische Debatte über eine nationale Digitalsteuer gewinnt erneut an Fahrt. Kulturstaatsminister Weimar brachte kürzlich eine sogenannte „Digitalabgabe“ ins Spiel: Globale Plattformen sollen demnach 10 % ihrer Werbeeinnahmen zur Förderung des Medienstandorts Deutschland abführen. Dieser Vorschlag orientiert sich am österreichischen Modell. Ob und in welchem Umfang eine deutsche Regelung daran anknüpfen wird, ist jedoch bislang unklar. Der diskutierte „Plattformsoli“ bleibt bisher vage – sowohl die konkrete Ausgestaltung als auch die geplante Verwendung der Mittel sind noch offen. Aus Sicht des Wirtschaftsrates steht das erwartete Steueraufkommen, auch basierend auf den Erfahrungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, in keinem angemessenen Verhältnis zu den damit verbundenen ökonomischen Risiken. Vielmehr droht eine nationale Digitalsteuer, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Digitalwirtschaft in Europa zu beeinträchtigen.
Wettbewerbsverzerrung und Belastung des Mittelstands
Ein nationaler Alleingang bei der Besteuerung globaler Digitalunternehmen könnte die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen deutlich beeinträchtigen. Besonders besorgniserregend ist die Gefahr, dass große Plattformen entstehende Zu-satzkosten auf kleinere Anbieter oder sogar Endverbraucher weitergeben – etwa durch höhere Werbepreise oder Nutzungsgebühren. Davon wäre vor allem der Mittelstand betroffen, der bereits heute einem erheblichen Wettbewerbsdruck ausgesetzt ist.
Unterschiedliche nationale Abgabesätze – etwa 3 % in Frankreich, 5 % in Österreich und möglicherweise 10 % in Deutschland – erhöhen das Risiko von Marktverzerrungen, Investitionsunsicherheiten und einer stärkeren Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes.
Die handelspolitischen Risiken eines nationalen Alleingangs
Eine nationale Digitalsteuer wäre nicht nur wirtschaftlich problematisch, sondern auch diplomatisch heikel: Im transatlantischen Verhältnis könnte sie als gezielte Maßnahme gegen US-amerikanische Tech-Konzerne gewertet werden und bestehende Spannungen im Handelskonflikt mit den USA weiter verschärfen. Frankreich hat bereits die Erfahrung gemacht, wie schnell nationale Vorstöße Vergeltungsmaßnahmen nach sich ziehen können – ein Szenario, das Deutschland unbedingt vermeiden sollte.
OECD-Prozess als einziger gangbarer Weg
Vor diesem Hintergrund spricht sich der Wirtschaftsrat klar gegen nationale Sonderwege aus und befürwortet eine international abgestimmte Lösung im Rahmen des OECD-Prozesses. Nur ein koordiniertes Vorgehen ermöglicht eine faire, rechtssichere und zu-gleich standortfreundliche Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle. Die internationale Umsetzung bleibt jedoch anspruchsvoll: Insbesondere die präzise Abgrenzung digitaler Geschäftsmodelle von traditionellen Geschäftsformen sowie die eindeutige geografische Zuordnung von Umsätzen stellen zentrale Herausforderungen dar, die es im weiteren Prozess zu lösen gilt.