Effektivere Umsetzung des Digital Markets Act durch Überwachungsgebühren
Der Digital Markets Act (DMA) hat das Potenzial, die digitalen Märkte in der Europäischen Union wieder stärker an den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft auszurichten. Hierfür müssen offene und transparente digitale Märkte geschaffen werden, die Innovation und Wettbewerb fördern, damit verbunden auch die digitale Souveränität Europas stärken sowie Wohlstand in Deutschland und Europa sichern. Um dies zu erreichen, braucht es in einem nächsten Schritt jedoch nicht mehr Regulierung, sondern eine effektivere Um- und Durchsetzung des bereits existierenden Digital Markets Act.
Der Wirtschaftsrat fordert die Bundesregierung daher dazu auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Europäische Kommission, welche allein für die Durchsetzung des DMA verantwortlich ist, zukünftig entsprechend mit ausreichenden personellen, fachlichen sowie finanziellen Ressourcen ausgestattet wird.
Die dafür benötigten Mittel dürfen keinesfalls aus Steuereinnahmen stammen, sondern müssen aus den einzuführenden Überwachungsgebühren finanziert werden.
Die Höhe der jährlichen Überwachungsgebühren muss sich dabei an den tatsächlichen Kosten orientieren, die der Europäischen Kommission durch ihre Überwachungs-, Ermittlungs- und Durchsetzungsaufgaben entstehen. Solche Überwachungsgebühren sind auf EU-Ebene bereits gängige Praxis, etwa bei der Bankenaufsicht durch die Europäische Zentralbank oder bei der Aufsicht von Ratingagenturen, und sind auch zur Durchsetzung des Digital Services Act (DSA) vorgesehen.
Der aktuelle Zeitplan der EU hierfür ist jedoch unzureichend und wird der Dringlichkeit nicht gerecht: So soll bis zum 3. Mai 2026 geprüft werden, inwiefern die aktuellen personellen und materiellen Ressourcen für eine wirksame Durchsetzung des DMA ausreichen und ob die Einführung von Überwachungsgebühren überhaupt dazu beitragen würden, faire und wettbewerbsfähige Märkte sicherzustellen. Erst nach Abschluss dieser Evaluierung und Feststellung einer Notwendigkeit soll dann ein entsprechender Gesetzesvorschlag durch die Kommission erarbeitet werden. Das ist jedoch viel zu spät und können wir uns in der aktuellen wirtschaftlichen Situation nicht mehr länger leisten.
Der Wirtschaftsrat fordert deshalb, dass bereits jetzt die vorläufige Notwendigkeit und Wirksamkeit der Einführung von Überwachungsgebühren zur Durchsetzung des DMA festgestellt wird, sodass auf deren Grundlage die EU-Kommission bereits Anfang 2025 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag ausarbeiten kann. Nur so können frühzeitig auch die notwendigen Maßnahmen für die Einstellung des fehlenden Fachpersonals zur Durchsetzung des DMA ergriffen werden, um die digitale Wirtschaft in Deutschland und Europa zu