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19.01.2023
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Energieeffizienzgesetz – Schlüssel oder Hemmnis für eine Energieverbrauchssenkung?

©Adobe Stock (Gina Sanders)

Mit dem Referentenentwurf des Energieeffizienzgesetzes hat das Bundeswirtschaftsministerium ein großes Paket vorgestellt. Der Wirtschaftsrat stimmt dem Ziel der Reduzierung des Primär- und Endenergieverbrauchs durch eine effizientere Energienutzung, beispielsweise durch die Stärkung von Wärmenetzen, grundsätzlich zu und hält für richtig, dass im Entwurf klare Zahlen genannt werden. Ebenfalls unterstützen wir die im Entwurf vorgesehene Weitergabe von Informationen zum Abwärmepotential von Unternehmen an die Betreiber von Wärmenetzen, da sie mit einem verhältnismäßigen Aufwand die Stärkung von Wärmenetzen fördert. Die sonstigen Vorgaben im Entwurf dagegen bremsen Unternehmen allerdings eher aus, als einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz zu leisten. So liegt ein klarer Fokus darauf, Unternehmen mit bürokratischen und kostenintensiven Monitoring- und Berichterstattungspflichten zu belegen.

Ein weiteres Problem stellt die Vorgabe dar, dass Unternehmen bis 2028 jegliche Abwärme vollständig nutzen müssen. Hier darf der Gesetzgeber die physikalischen Gesetze nicht außer Acht lassen. Die Kosten der Umsetzung des Entwurfs, die die Verantwortlichen mit 353,5 Millionen Euro einmaligen und mit 982 Millionen Euro laufenden Kosten beziffern, sind schlecht investiertes Geld, wenn es primär in bürokratischem Aufwand verpufft oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand Abwärme eingespart wird. Mit dem europäischen Emissionshandel ist zudem bereits ein Instrument vorhanden, das die Wirtschaft zum einen belastet, aber gleichzeitig eine starke Lenkungswirkung hin zu den angestrebten Zielen hat. Eine wie im Entwurf des Energieeffizienzgesetzes ausgearbeitete Doppelbelastung der Unternehmen, lehnt der Wirtschaftsrat ab. Wir setzen uns dahingegen dafür ein, die Novelle zur EU-Energieeffizienzrichtlinie abzuwarten, anstatt als einzelnes Land vorzupreschen, um im Anschluss die getroffenen Regelungen überarbeiten zu müssen, was noch höhere Kosten für die Betriebe mit sich bringen würde.

Die Bundesfachkommission Energieeffizienz wird das Thema in ihrer nächsten Sitzung als einen Schwerpunkt aufgreifen. Aufgrund der geplanten starken Sonderbelastung für Rechenzentren, wird die Bundesfachkommission die Diskussion zum Energieeffizienzgesetz in enger Kooperation mit dem Bereich Innovation und Digitalisierung sowie der AG DataCenter kritisch begleiten.