Energieeffizienzgesetz und EU-Effizienzrichtlinie ersatzlos streichen!
Mit dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und der zugrunde liegenden EU-Energieeffizienzrichtlinie hat die Politik einen Regulierungsrahmen geschaffen, der gut gemeint, aber ökonomisch hochproblematisch ist. Die Vorgaben zur verpflichtenden Senkung des Energieverbrauchs entfalten kaum klimapolitische Wirkung, verursachen aber erhebliche Wohlstandsverluste, Investitionshemmnisse und zusätzliche Bürokratie.
Kernproblem ist der ordnungspolitische Ansatz. Statt auf wirksame Preissignale zu setzen, zwingt das Energieeffizienzgesetz Unternehmen und öffentliche Akteure zu detaillierten Einsparvorgaben, Berichts- und Nachweispflichten. Energie wird künstlich verknappt, unabhängig davon, ob sie effizient, klimafreundlich oder produktiv eingesetzt wird. Gerade für die Industrie bedeutet dies steigende Kosten, Planungsunsicherheit und eine weitere Verschlechterung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland. Investitionen werden nicht gefördert, sondern ausgebremst – insbesondere in energieintensiven, aber wertschöpfungsstarken Branchen.
Hinzu kommt die klimapolitische Illusion, die hinter dem Gesetz steht. Solange die weltweite Fördermenge fossiler Energieträger dem historischen Trend weiter folgt und entsprechend ansteigt, führt ein europäischer Nachfragerückgang nicht zu weniger Emissionen, sondern lediglich zu Verschiebungen. Die Gründe liegen vor allem in den sehr geringen Grenzkosten, mit denen Öl und Gas in vielen Regionen weltweit gefördert werden können. Das sogenannte Grüne Paradoxon beschreibt genau diesen Effekt: Sinkt die Nachfrage nach fossilen Energien in Europa, werden diese andernorts günstiger genutzt. Die globale Emissionsbilanz bleibt unverändert – bei gleichzeitigem Verlust von Wertschöpfung, Industriearbeitsplätzen und Wohlstand in Europa. Nationale oder europäische Effizienzvorgaben ohne globale Einbettung laufen damit ins Leere.
Aus Sicht des Wirtschaftsrates ist daher klar: Energieeffizienz darf kein Selbstzweck sein und schon gar kein dirigistisches Zwangsinstrument. Klimaschutz gelingt nur über marktwirtschaftliche Mechanismen, insbesondere über einen funktionierenden, möglichst weltweiten Emissionshandel, der Emissionen dort bepreist, wo sie entstehen. Das Energieeffizienzgesetz und die EU-Energieeffizienzrichtlinie setzen hingegen auf kleinteilige Steuerung, Misstrauen gegenüber Marktakteuren und planwirtschaftliche Zielvorgaben. Sie sollten ersatzlos gestrichen werden – zugunsten einer wachstumsorientierten, technologieoffenen und international wirksamen Klimapolitik.