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08.08.2024
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EU-Abgasnorm – Ausweichende Antwort der EU-Kommission schafft keine Klarheit!

Die Kommission muss sich eindeutig zum Verbrennungsmotor bekennen!
©Adobe Stock (bilanol)

Die Antwort des EU-Kommissars Thierry Breton auf den Brandbrief von Bundesminister Volker Wissing bezüglich neuer Messstandards im Rahmen der Abgasmessung bleibt vage und nichtssagend. Einerseits versichert er, dass die Kommission nicht vorhabe, rückwirkende Änderungen im Bereich der Abgasnorm vorzunehmen und Kunden zu benachteiligen, die ihre Fahrzeuge in gutem Gewissen erworben haben. Andererseits verweist aber im gleichen Brief auf das laufende Verfahren vor dem EuGH, welches Fahrzeuge betrifft, die vor dem Inkrafttreten der derzeit geltenden Prüfverfahren, also zwischen 2011 und 2018, in Verkehr gebracht wurden – was dennoch einen rückwirkenden Eingriff darstellen würde. Die von Bundesminister Wissing vorgetragene Sorge einer rückwirkenden Fahrzeugstilllegung ist also, anders als von Kommissar Breton bezeichnet, nicht irreführend, sondern Berechtigt.

Nachträgliche Änderungen im Messverfahren bei der Typgenehmigung bereits zugelassener Fahrzeuge können nicht rechtens sein. Hier sollte die Kommission auch entsprechend Ruhe in den Markt bringen und klar Position beziehen! Auch wenn der EuGH die Entscheidung in diesem speziellen Falle treffen wird, braucht es Klarheit in der europäischen Regulierung. Im Rahmen dessen sollte die Kommission um Ursula von der Leyen auch endlich ein eindeutiges Bekenntnis zur Technologie des Verbrennungsmotors setzen, statt diese ur-europäische Technologie durch die Hintertür zu unterminieren. Der Verbraucher hat in dieser Frage seine Entscheidung bereits getroffen.