EU-Nachhaltigkeits-Omnibus – Entlastung für Unternehmen, Signal gegen Überregulierung
Was als Befreiungsschlag für Europas Unternehmen gedacht war, drohte in einem politischen Stillstand zu enden: Der sogenannte Omnibus zur Vereinfachung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinien CSRD und CSDDD war im Europäischen Parlament überraschend gescheitert, nachdem man sich im Rechtsausschuss bereits einig war. Statt Klarheit und Entlastung gab es Unsicherheit, Frust und ein regulatorisches Vakuum – mitten in einer Zeit, in der Unternehmen dringend Planungssicherheit brauchen. Doch in einem zweiten Anlauf schaffte es der Omnibus am 13. November schließlich doch durch das Parlament.
Beschlossen wurde:
- Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus CSRD und Taxonomie-Verordnung soll künftig nur noch für Unternehmen gelten, die mehr als 1.750 Beschäftigte haben und einen Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro erzielen. Branchenspezifische ESRS-Standards sollen lediglich auf freiwilliger Basis Anwendung finden. Kleinere Unternehmen werden durch den so-genannten „Value Chain Cap“ davor geschützt, von großen Geschäftspartnern zu zusätzlichen Angaben verpflichtet zu werden, die über den freiwilligen Berichtsstandard hinausgehen.
- Die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sollen ausschließlich für sehr große Konzerne gelten. Betroffen sind Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Ein verpflichtender Transformationsplan zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens entfällt.
Der Wirtschaftsrat begrüßt diese Änderungen eindeutig.
Doch, Achtung, der Omnibus ist keinesfalls als radikaler Rückbau von Nachhaltigkeitsrichtlinien zu verstehen. Es handelt sich eher um einen konstruktiven Versuch, zwei überkomplexe Regularien einfacher, realistischer und vor allem verhältnismäßiger zu gestalten.
Die Realität: Überforderung statt Verantwortung
Der European Green Deal beinhaltet über 160 Gesetzesinitiativen. Entwaldungsverordnung, Green Claims, Wiederherstellungsverordnung, CSDDD, CSRD – die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Die vielen gut gemeinten Initiativen erweisen sich in ihrer dogmatischen Ausgestaltung als überzogen und praktisch kaum umsetzbar.
So begrüßenswert die Verabschiedung des Nachhaltigkeits-Omnibusses ist, so unverständlich bleibt, dass hier lediglich zwei Direktiven behandelt wurden und etwa die Entwaldungsverordnung oder auch andere Nachhaltigkeitspflichten nicht mit integriert wurden.
Der Wirtschaftsrat wird weiter Druck ausüben, damit zusätzliche Entlastungsmaßnahmen ergriffen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union insgesamt zu stärken. Es braucht eine entschiedene Politik gegen Überregulierung, die Nachhaltigkeit endlich zum Wettbewerbs- und nicht zum Bürokratiethema macht. Denn wer Nachhaltigkeit will, muss sie umsetzbar gestalten.