Glasfaserausbau beschleunigen – Investitionen sichern

Der digitale Wandel ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Ob in Wirtschaft, Verwaltung oder Bildung – leistungsfähige Netze sind die Grundvoraussetzung für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität. Das „TKG-Änderungsgesetz 2025“ stellt mit der Festschreibung des überragenden öffentlichen Interesses am Glasfaser- und Mobilfunkausbau einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung dar. Diese Priorisierung kann – wie bereits im Energierecht und im LNG-Bereich erfolgreich erprobt – Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen, ohne dabei Umwelt- oder Denkmalschutz auszuhebeln.
Der Zeitpunkt ist entscheidend: Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung führt aktuell die öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 21/319) durch. Dies eröffnet uns die Möglichkeit, unsere Positionen und Forderungen direkt in das laufende Verfahren einzubringen. In dieser Phase werden die Weichen für die konkrete Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens gestellt – und damit wird darüber entschieden, ob die im Gesetz angelegte Chance auf Beschleunigung des Ausbaus tatsächlich genutzt oder durch falsche Anreize verspielt wird.
Besonders kritisch sehen wir in diesem Zusammenhang den Vorschlag, nach Refinanzierung der Investitionskosten in der Netzebene 4 ausschließlich Zusatzkosten für die Zugangsgewährung in Ansatz zu bringen. Dies käme einer Mietpreisbremse für Glasfaser gleich – mit fatalen Folgen. Investoren würden abgeschreckt, gerade in jener Phase zu investieren, in der nach dem Stadium „Homes passed“ erhebliche Mittel für die tatsächliche Anbindung von Haushalten und Unternehmen erforderlich sind. Der Ausbau der Netzebene 4 ist kostenintensiv, komplex und erfordert eine langfristige Amortisations-perspektive. Wird diese entzogen, drohen ein Investitionsstopp, eine Marktverengung auf wenige Akteure und eine massive Verzögerung beim Erreichen der Digitalziele, insbesondere im ländlichen Raum.
Damit der Glasfaserausbau nicht ins Stocken gerät, muss der gesetzliche Rahmen gezielt Investitionssicherheit und Wettbewerb fördern. Investitionsfreundlicher Open Access mit klaren Zugangsvoraussetzungen und Transparenzpflichten muss ebenso sichergestellt werden wie die schnelle Bereitstellung von Stromanschlüssen für neue Mobilfunkstandorte durch frühzeitige Einbindung der Energieversorger. Das Gigabit-Grundbuch muss als zentrale, vollständige und KRITIS-konforme Datendrehscheibe mit bundeseinheitlichen Standards funktionieren, um Planungen zu erleichtern und Doppelstrukturen zu vermeiden. Zugleich sollten Genehmigungsverfahren durch eine Umstellung von Zustimmungs- auf Anzeigeverfahren und die Einführung verbindlicher Fristen deutlich beschleunigt werden. Der Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze sollte geordnet, diskriminierungsfrei und wettbewerbsfördernd erfolgen, um Blockadestrategien marktmächtiger Akteure zu verhindern. Vor allem aber braucht es stabile regulatorische Rahmenbedingungen, die Geschäftsmodelle in allen Netzebenen langfristig tragfähig halten, Anbietervielfalt sichern und private Milliardeninvestitionen nicht entwerten.
Die Bundesarbeitsgruppe Digitale Infrastruktur des Wirtschaftsrates der CDU e.V. fordert daher, dass der Gesetzgeber beim „TKG-Änderungsgesetz 2025“ klare Investitionsanreize verankert und auf alle Regelungen verzichtet, die die Wirtschaftlichkeit in der Netzebene 4 untergraben. Nur wenn der Ausbau in allen Netzebenen wirtschaftlich tragfähig bleibt, können wir die digitale Infrastruktur zügig, flächendeckend sowie zukunftssicher ausbauen und damit Deutschlands Position als führender Wirtschafts- und Technologiestandort festigen.