HVO 100 bald an deutschen Tankstellen erhältlich
Am 10. April erteilte das Bundeskabinett seine Zustimmung, die DIN EN 15940 in die 10. Bundesimmissionsschutzverordnung aufzunehmen. Dies bedeutet, dass in Kürze HVO 100- und XTL-Kraftstoffe - also mit Wasserstoff behandelte Pflanzenöle - an deutschen Zapfsäulen getankt werden können.
Die Zustimmung des Bundesrates und des Kabinetts zur Freigabe von HVO 100 und E-Diesel ist ein wichtiges Signal für den Mobilitätssektor. Gerade vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung der Bestandsflotten ist es von großer Bedeutung, den Verbrennungsmotor weiterhin durch die Verwendung nachhaltiger Kraftstoffe nutzbar zu halten. Die entsprechende Anpassung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung wurde – auch durch den Wirtschaftsrat – hart erkämpft und stellt einen großen Erfolg für alle Stakeholder der Mobilitätswende dar. Die bisherigen praktischen Erfahrungsberichte mit HVO-Kraftstoffen sind überzeugend und die Fahrzeughersteller haben bereits ihre HVO-fähigen Fahrzeugmodelle ausgewiesen.
Nun gilt es, den Blick nach vorn zu richten und diese nachhaltigen Kraftstoffe auch finanziell viabel zu gestalten. Dazu gehört eine entsprechende Anpassung des Brennstoffimmissionshandelsgesetzes (BEHG) zur CO2-Abgabe. HVO ist zu 90 Prozent klimaneutral und man würde somit die gewünschte Lenkungswirkung des BEHG erfüllen, was in logischer Konsequenz zu einer Abgabenbefreiung von HVO führen sollte. Damit läge der Preis von HVO an deutschen Tankstellen auf dem Niveau konventionellen Diesels. Hier ist die Bundesregierung aufgerufen, zügig zu handeln.