Krankenhausreform: Notwendige Korrekturen – aber weiterhin strukturelle Probleme
Der Deutsche Bundestag hat Anfang März die Anpassung der Krankenhausreform beschlossen. Damit wird die bereits 2024 verabschiedete Strukturreform des stationären Sektors an mehreren Stellen nachjustiert. Ziel bleibt weiterhin, die Krankenhauslandschaft stärker zu spezialisieren, Qualität zu sichern und wirtschaftlich tragfähige Versorgungsstrukturen zu schaffen. Gleichzeitig reagiert der Gesetzgeber auf Kritik aus den Ländern und der Praxis, die die ursprünglichen Regelungen teilweise als zu starr bewertet hatten.
Aus Sicht des Wirtschaftsrates enthält das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wichtige und richtige Korrekturen. Gleichwohl bleiben strukturelle Probleme bestehen – insbesondere bei der Ausgestaltung der geplanten Vorhaltevergütung.
Mehr Flexibilität bei Qualitätsvorgaben
Ein zentraler Bestandteil der Reform bleibt die Einführung sogenannter Leistungsgruppen. Medizinische Leistungen werden künftig bundesweit einheitlich definierten Gruppen zugeordnet, für die bestimmte Qualitätsanforderungen gelten – etwa hinsichtlich Personal, Ausstattung oder Erfahrung. Krankenhäuser dürfen Leistungen künftig nur dann anbieten und abrechnen, wenn ihnen die jeweilige Leistungsgruppe von den Ländern zugewiesen wurde.
Grundsätzlich ist diese Qualitätssteuerung sinnvoll. Sie kann dazu beitragen, medizinische Leistungen stärker zu bündeln, Spezialisierung zu fördern und damit langfristig die Versorgungsqualität zu verbessern.
Die jetzt beschlossenen Ausnahmeregelungen sind jedoch eine wichtige und notwendige Korrektur. Die ursprünglichen Vorgaben drohten in der Praxis dazu zu führen, dass selbst etablierte und qualitativ hochwertige Einrichtungen Leistungen kurzfristig nicht mehr hätten anbieten dürfen – etwa, weil formale Mindestvorgaben nicht vollständig erfüllt waren.
Dass die Länder nun befristete Ausnahmen von einzelnen Qualitätskriterien zulassen können, ist daher ein pragmatischer Schritt. Gerade während der Transformationsphase der Krankenhauslandschaft braucht es ausreichend Flexibilität, um Versorgungslücken zu vermeiden – insbesondere im ländlichen Raum.
Entlastung der Beitragszahler beim Transformationsfonds
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Finanzierung des Transformationsfonds für den Umbau der Krankenhauslandschaft.
Bis zu 50 Milliarden Euro sollen bis 2035 zur Verfügung stehen, um strukturelle Veränderungen – etwa Fusionen, Spezialisierungen oder Umwandlungen von Standorten – zu unterstützen. Positiv ist dabei insbesondere, dass der überwiegende Teil dieser Mittel aus Bundesmitteln und dem Sondervermögen finanziert wird.
Damit wird vermieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in großem Umfang für die Finanzierung struktureller Krankenhauspolitik herangezogen wird. Angesichts der ohnehin angespannten Finanzlage der GKV ist dies ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Beitragszahler.
Vorhaltevergütung bleibt problematisch
Trotz dieser sinnvollen Anpassungen bleibt ein zentraler Kritikpunkt bestehen: die geplante Vorhaltevergütung.
Die Reform sieht vor, einen Teil der Krankenhausfinanzierung künftig unabhängig von der Zahl der behandelten Fälle zu gestalten. Krankenhäuser sollen einen Anteil ihrer Einnahmen dafür erhalten, bestimmte Strukturen und Kapazitäten vorzuhalten – etwa für Notfallversorgung oder spezialisierte Leistungen.
Das bisherige System der Fallpauschalen setzt teilweise Fehlanreize, da Krankenhäuser wirtschaftlich davon profitieren, möglichst viele Behandlungen durchzuführen. In der derzeit geplanten Ausgestaltung droht jedoch ein erheblich bürokratisches System. Die Vorhaltevergütung erfordert eine komplexe Zuordnung von Leistungsgruppen, umfangreiche Dokumentationspflichten sowie zusätzliche Abstimmungsprozesse zwischen Bund, Ländern, Krankenkassen und Krankenhäusern.
Damit entsteht ein weiteres administratives Steuerungsinstrument in einem ohnehin stark regulierten System. Für die Krankenhäuser bedeutet dies zusätzliche Bürokratie, ohne dass klar ist, ob die gewünschte Steuerungswirkung tatsächlich erreicht wird.
Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen sollte jedoch jede Reform darauf abzielen, administrative Belastungen zu reduzieren – nicht zu erhöhen.
Standortdefinition bleibt zu starr
Weiterhin kritisch zu sehen ist zudem die Regelung zur Definition zusammenhängender Kranken-hausstandorte.
Nach wie vor gilt grundsätzlich die Vorgabe, dass Gebäude höchstens zwei Kilometer voneinander entfernt liegen dürfen, um als ein gemeinsamer Krankenhausstandort zu gelten. Diese sogenannte Zwei-Kilometer-Regelung bleibt damit auch in der neuen Fassung des Gesetzes bestehen.
Die Praxis moderner Krankenhausstrukturen ist jedoch deutlich komplexer. Viele Klinikverbünde arbeiten bereits heute mit funktional aufgeteilten Standorten – etwa indem Diagnostik, spezialisierte Behandlungen oder Rehabilitationsbereiche räumlich getrennt organisiert sind. Gerade in größeren Städten oder regionalen Klinikverbünden können solche Strukturen durchaus mehr als zwei Kilometer auseinanderliegen, ohne dass dies die medizinische Zusammenarbeit beeinträchtigt.
Die starre Entfernungsvorgabe wird diesen Versorgungsrealitäten nicht gerecht und kann sinnvolle organisatorische Modelle erschweren. Zwar sieht das Anpassungsgesetz vor, dass in Einzelfällen Änderungen an der Definition vorgenommen werden können. Dass jedoch weiterhin grundsätzlich an der Zwei-Kilometer-Regel festgehalten wird, zeigt, dass der Gesetzgeber noch immer stark auf zentrale Detailsteuerung setzt.
Gerade in einer Phase tiefgreifender struktureller Veränderungen wäre mehr Flexibilität sinnvoll gewesen.
Die Anpassung der Krankenhausreform enthält mehrere wichtige Korrekturen, die die Umsetzung der Reform insgesamt praxistauglicher machen können. Insbesondere die erweiterten Ausnahmeregelungen bei Qualitätsvorgaben sowie die Entlastung der Beitragszahler bei der Finanzierung des Transformationsfonds sind richtige Schritte.
Viele Krankenhäuser stehen derzeit unter massivem wirtschaftlichem Druck. In den vergangenen Jahren mussten bereits zahlreiche Kliniken schließen oder befinden sich in wirtschaftlicher Schieflage. Umso wichtiger ist es, dass die nun vorgenommenen Anpassungen dazu beitragen, den Reformprozess realistisch und umsetzbar zu gestalten.
Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die Reform tatsächlich zu stabileren Versorgungsstrukturen führt. Entscheidend wird sein, dass die Maßnahmen dazu beitragen, das derzeit vielerorts zu beobachtende Krankenhaussterben zu stoppen und gleichzeitig eine hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung in Deutschland langfristig zu sichern.