Lebensmittelsicherheits-Omnibus: EU startet Entrümpelungsprogramm
Der neue Jahreswirtschaftsbericht macht es deutlich: Bürokratie bleibt ein zentraler Bremsklotz für Deutschlands Wirtschaft. Doch während Berlin Entlastung verspricht, entsteht – zumindest in der Lebensmittelwirtschaft – der entscheidende Verwaltungsaufwand in Brüssel. Genau dort will die EU nun mit dem Food and Feed Safety Simplification-Omnibus ansetzen. Die Kommission kündigte dies als ein großes Aufräumpaket für das Lebens- und Futtermittelrecht an. Doch die ersten vorliegenden Vorschläge greifen zu kurz.
Warum das Thema dringlich ist
Das EU-Lebensmittelsicherheitsrecht ist über Jahre angewachsen: Pflanzenschutzmittel, Rückstandshöchstgehalte, Hygienevorschriften, Grenzkontrollen, Futtermittelzusatzstoffe, Gentechnik. Jede Neuerung hat zusätzliche Lasten geschaffen, manchmal sinnvolle, manchmal überflüssige. Der Omnibus soll Behörden und Unternehmen entlasten und gleichzeitig dringende Innovationen in der Branche ermöglichen.
Der erste Entwurf der Kommission enthält sinnvolle Ansätze:
• Unbefristete Zulassungen für Pflanzenschutzmittel,
• Wegfall bestimmter Kennzeichnungspflichten für fermentationsbasierte Produkte,
• Möglichkeit des Inverkehrbringens von Produkten, die zum Herstellungszeitpunkt gültige Rückstandshöchstgehalte (MRL) einhielten,
• Schnellere Grenzkontrollen etwa bei Obst und Gemüse,
• Einheitliche Notifizierungen, um nationale Sonderwege zu vermeiden.
Wo der Entwurf enttäuscht
An den entscheidenden Stellen bleibt Brüssel bislang mutlos. Das Pflanzenschutzrecht etwa wird nicht modernisiert, die zonale Zulassung nicht gestärkt, und Deutschland kann ohne zu erwartende Konsequenzen weiterhin mit eigenen Auflagen, etwa zur Biodiversität, aus dem EU-Konsens ausscheren. Das untergräbt die Harmonisierung und verschärft Wettbewerbsnachteile für Landwirte und Hersteller. Bei Rückstandshöchstgehalten setzt die Kommission noch immer auf einen (längst aus der Zeit gefallenen) gefahrenbasierten Ansatz. Das ignoriert toxikologische Fakten, schafft Handelsbarrieren und gefährdet die Versorgungssicherheit, insbesondere bei Importen von Kakao, Kaffee oder tropischen Früchten. Überbordende Dokumentations- und Berichtspflichten bleiben unangetastet und für moderne Technologien wie agrartaugliche Drohnen fehlt weiterhin ein praxistauglicher Rechtsrahmen.
Der Wirtschaftsrat wird sich für ein wirksames Entlastungspaket einsetzen, das der Ernährungswirtschaft wirklich hilft.
Die Forderungen:
• Evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Entscheidungen statt pauschaler Verbote im Lebensmittelsicherheitsrecht,
• Beschleunigte Genehmigungen für neue Pflanzenschutzmittel,
• Risiko - statt gefahrenbasierter MRL, um Lebensmittelverschwendung zu beenden und Ernährungssouveränität zu stärken,
• Aufweichen der MRL bei Importen aus Drittstaaten,
• Weniger Aufzeichnungspflichten und Meldeprozesse, Abschaffung von Parallelstrukturen,
• Strikte Vermeidung und Sanktionierung nationaler Alleingänge.
Fazit: Innovation braucht langfristige Planungssicherheit und nicht noch mehr Bürokratie. Das Omnibusgesetz setzt dazu erste Signale, reißt das Ruder aber nicht herum und muss deswegen unbedingt noch weiterentwickelt werden.