NIS2-Gesetz folgt dem Vorschlag der Bundesarbeitsgruppe Cybersicherheit
Die NIS2-Gesetzgebung soll das Gesamtniveau der Cybersicherheit in der EU steigern. Hier hat der Wirtschaftsrat nachdrücklich auf wirtschaftlich machbare Umsetzungsfristen gedrängt. Die Bundesarbeitsgruppe Cybersecurity des Wirtschaftsrats diskutierte das Thema mit Andreas Könen, dem Abteilungsleiter für Cybersicherheit im Bundesinnenministerium sowie Dr. Volker Redder MdB, Obmann der FDP im Digitalausschuss. Im Austausch mit der Bundesarbeitsgruppe ließen die Politiker durchblicken, dass dem Anliegen des Wirtschaftsrates Rechnung getragen wird.
Prof. Timo Kob, Vorstand der HiSolutions AG und Vorsitzender der Bundesarbeitsgruppe, betonte die Bedeutung der Einführung von Umsetzungsfristen: „Als Berater, der tendenziell von strengen Regulierungen profitieren würde, setze ich mich keineswegs dafür ein, Maßnahmen zu verwässern oder aufzuschieben. Allerdings führt ein Gesetz, das realistisch betrachtet nicht erfüllt werden kann, aufgrund begrenzter Zeit und Ressourcen zu keinen tatsächlichen Verbesserungen. Eine Staffelung nach Kritikalität bedeutet auch eine Steigerung der Resilienz unserer Gesellschaft, da die Ressourcen dann in der richtigen Reihenfolge in die richtige Richtung fließen können. Daher freue ich mich und bin auch ein wenig stolz darauf, dass das Bundesinnenministerium unserer Argumentation gefolgt ist."
Der Wirtschaftsrat wird die Ausgestaltung von NIS2-Gesetzgebung weiter aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, die Cybersicherheit in Deutschland pragmatisch stärken.