Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung 2025: Technische Fortschreibung mit praktischen Fol-gen
Die jüngste Anpassung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) wird offiziell als rein technische Fortschreibung im Zuge der Reform des DRG-Systems bezeichnet. Doch auch vermeintlich administrative Änderungen können erhebliche Auswirkungen auf Planungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und die Versorgungsrealität in den Krankenhäusern entfalten.
Konkret betrifft die Änderung die Anlage zu § 3 Abs. 1 PpUGV, die die Ermittlung der pflegesensitiven Bereiche im Krankenhaus regelt. Vorgesehen ist unter anderem eine aktualisierte Datenbereitstellung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bis zum 15. November 2025. Zwar bleiben die Zahl der pflegesensitiven Bereiche sowie die bestehenden Mindestpersonalvorgaben formal unverändert, doch Planungssicherheit entsteht nicht allein durch Bestandswahrung – sie setzt Transparenz und eine realistische Abbildung der Versorgungswirklichkeit voraus.
Die Verordnung betont, dass keine zusätzlichen Bürokratie- oder Kostenbelastungen für Krankenhäuser anfallen sollen. In der Praxis verschärft der anhaltende Fachkräftemangel die Lage erheblich. Mindestvorgaben bleiben bestehen, während die Personalverfügbarkeit weiter sinkt – für viele Einrichtungen bedeutet dies zusätzlichen Druck bei immer enger werdenden Handlungsspielräumen.
Die Anpassung mag auf den ersten Blick technokratisch erscheinen, doch in Häusern mit knappen Ressourcen kann selbst eine „nur technische“ Umstellung erhebliche Konsequenzen haben. Bereits geringe Änderungen in der Datenerhebung oder Berichtspflicht können Planungskapazitäten binden, Investitionsfreiräume einschränken und die Reaktionsfähigkeit bei Personalengpässen weiter reduzieren. Ohne echte Flexibilisierung drohen Betten- oder Leistungsreduzierungen – mit Folgen für die regionale Versorgungssicherheit.
Auch die Signalwirkung darf nicht unterschätzt werden: Das Festhalten an unveränderten Personaluntergrenzen kann als Ausdruck von Stillstand wahrgenommen werden – in einer Zeit, in der Pflege-personalnotstand und steigender Versorgungsbedarf längst Realität sind. Wenn sich die tatsächliche Versorgung zunehmend von den normativen Vorgaben entfernt, leidet nicht nur die Versorgungsqualität, sondern auch das Vertrauen in regulatorische Instrumente.
Besonders gefährdet sind Krankenhäuser in strukturell herausfordernden Regionen – etwa im ländlichen Raum oder in kleineren Klinikverbünden. Ohne eine substanzielle Weiterentwicklung der Bemessung nach Pflegeaufwand, Qualifikation und tatsächlicher Versorgungsrealität drohen die Mindestvorgaben zur Belastung zu werden. Statt Ressourcen zu mobilisieren, könnten sie vorhandene Kapazitäten zusätzlich binden.
Die jüngste Fortschreibung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung bleibt formal korrekt, greift inhaltlich jedoch zu kurz. Eine nachhaltige Verbesserung der Pflegequalität erfordert mehr als die Fortschreibung bestehender Mindestzahlen. Notwendig sind flexible Planungsspielräume, eine verlässliche Finanzierung, die Integration moderner Versorgungsstrukturen sowie eine Personalstrategie, die über Mindeststandards hinausgeht. Nur so lassen sich Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit dauerhaft sichern – zum Nutzen von Patienten, Beschäftigten und Einrichtungen gleichermaßen.