Politik für den Einzelhandel: Empfehlungen für die neue Legislaturperiode

Der neuen Bundesregierung fehlen Milliarden – für Verteidigung, Infrastruktur, Soziales und die Wiederbelebung der Konjunktur. Zu den Wirtschaftszweigen, deren Stärkung den Staatshaushalt kaum belasten würde, gehört eine vielfach unterschätzte Wirtschaftsmacht: der Einzelhandel. Mit seinen rund 300.000 Unternehmen, einem Umsatz von circa 577 Milliarden Euro pro Jahr und 3,1 Millionen Beschäftigten zählt der Handel zu den bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren unseres Landes und steht an dritter Stelle hinter Industrie und Handwerk. In der politischen Wahrnehmung indes führt er ein Schattendasein. Im Umfeld der Koalitionsverhandlungen lenkte der Wirtschaftsrat den politischen Blick auf die besonderen Herausforderungen der Handelsunternehmen.
Plattformökonomie, Bürokratie sowie die inflationsbedingte Kaufzurückhaltung setzen den Handel bei steigenden Ausgaben für Energie, Personal, Sicherheit und Gewerbemieten mittlerweile deutlich unter Druck. Die Herstellung fairer Marktbedingungen zwischen hiesigen Handelsunternehmen und Plattformen aus Drittstaaten wie Temu oder Shein, die Beseitigung bürokratischer Auflagen und mehr Freiheit für innovative Lösungen kosten den Staat kaum etwas, helfen aber ungemein, die Wirtschaftskraft zu stärken, so die politische Botschaft des Wirtschaftsrates gegenüber den verhandelnden Koalitionären. Vor allem das Agieren von Plattformen wie Temu oder Shein ist als Wirtschaftskrieg zu werten, den die Volksrepublik China gegen die westliche Welt führt. Je rigoroser der US-Markt sich diesen Anbietern verschließt, desto gravierender werden die Folgen für die europäischen Unternehmen.
Konkret warb der Wirtschaftsrat für eine adäquate Besteuerung von Onlinehändlern und Platt-formen, die ihren Unternehmenssitz im Ausland haben. Der Vorschlag: Einführung einer „digitalen Betriebsstätte“ für Digitalunternehmen ohne physische Präsenz im Inland. Auch ist die konsequente Durchsetzung europäischer Standards bei der Produkthaftung für Produkte aus anderen Rechtsräumen zwingend geboten – zur Beseitigung der regulatorischen Unwucht zwischen Handelsunternehmen und Plattformen sowie vor allem auch im Sinne des Verbraucherschutzes. Zugleich drang der Wirtschaftsrat auf die zügige Umsetzung des Aktionsplans E-Commerce, der unter anderem eine Abschaffung der Zollfreigrenze von aktuell 150 Euro vor-sieht, und forderte eine effektivere Marktüberwachung. Aktuell sind in diesen Prozess über 200 Behörden der Bundesländer involviert. Eine übergeordnete Koordinierungsstelle auf Bundes-ebene mit umfangreichen Durchgriffsrechten und eine Straffung würden diese Selbstentmachtung beenden.
Ein zentraler Hebel der Hilfe zur Selbsthilfe liegt nicht zuletzt auch in einer massiven Verschlankung der bürokratischen Lasten. Denn ein mittlerweile absurdes Maß an Dokumentations- und Berichtspflichten lenkt unnötig Kapazitäten in das bloße Verwalten von Auflagen, zumal sich der Mitteleinsatz zu sehr auf das Berichtswesen selbst und weniger auf die eigentliche Zielsetzung, etwa Klimaschutz und Nachhaltigkeit, fokussiert. Von der künftigen Bundesregierung forderte der Wirtschaftsrat den Verzicht auf ein nationales Gold-Plating sowie den Einsatz für mehr Harmonisierung und Effizienz von Regulierung in Brüssel. Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie (CSDDD), Green Claims-Verordnung, Empowering-Consumers (EmpCo)-Richtlinie oder die Verordnung über Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) stehen mit ihren Widersprüchen und Doppelbelastungen exemplarisch für den Bürokratiekollaps. Überhaupt ist die Verlagerung ureigener staatlicher Aufgaben auf die Wirtschaft zu beenden. Zur globalen Durchsetzung politischer Ziele sind Handelsabkommen zu schließen, nicht die Unternehmen in Haftung zu nehmen. Vor diesem Hintergrund gehört die Lieferkettengesetzgebung zurück in den Aktenschrank.
Als zentraler Bestandteil der Innenstädte und Ortskerne ist der Handel in besonderer Weise auch auf eine vorausschauende wie agile Stadtentwicklung angewiesen. Eine solche Stadt- und Raumplanung denkt Konzepte zur Gestaltung der Innenstädte neu, überprüft althergebrachte Vorschriften und lässt vor allem pragmatische Ansätze zu – damit Versorgungsstrukturen im Wandel nachhaltig wie zukunftsweisend gestaltet werden können. Der Wirtschaftsrat warb hier für eine Anpassung des Baurechts in der neuen Legislaturperiode – mit dem Ziel der erleichterten Nachnutzung leer stehender Großimmobilien durch Verzicht auf die zeitintensive Anpassung von Bebauungsplänen und flexibleren Bestandsschutz. Dazu gehören auch eine Flexibilisierung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) und der Baunutzungsverordnung, um die Nutzungsmischung von Wohnen, Handwerk, kleinteiligem Gewerbe, Handel, Gastronomie, sozialen Einrichtungen und Kultur leichter realisieren und Immobilienleerstand in Innenstadtlagen entgegenwirken zu können. Nicht zuletzt braucht es mehr Experimentierklauseln, zum Beispiel, um flexiblere Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten zu erproben.