Senkung der Luftverkehrssteuer – Wirtschaftsrat mahnt Einhaltung des Koalitionsvertrages an

Eigentlich steht die Senkung der Kosten für den Luftverkehr im Koalitionsvertrag. Doch nun rudert der Bundesfinanzminister zurück. Momentan sehe er für dieses Vorhaben keine Spielräume im Bundeshaushalt, so der Minister. Der Wirtschaftsrat kritisiert diesen Wortbruch heftig und pocht auf Einhaltung der Vereinbarung. Denn im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es: „Die luftverkehrsspezifischen Steuern, Gebühren und Abgaben wollen wir reduzieren und die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zurücknehmen.“
Gerade in der jetzigen Ferienzeit ermöglichen Flugreisen vielen hart arbeitenden Menschen Urlaub selbst in anderen Regionen der Welt. Wird dies durch künstliche Verteuerung immer weiter erschwert, hat dies auch eine gesellschaftspolitische Komponente.
Mit der nationalen Luftverkehrssteuer etwa hat Deutschland den einheimischen Luftfahrtunternehmen einen großen Nachteil verschafft. Mit der Begründung des Klimaschutzes eingeführt, wirkt diese angesichts eines funktionierenden Emissionshandelssystems hierzulande wie eine Doppelsteuer für die Luftverkehrswirtschaft. Auf den Luftverkehr entfallen knapp drei Prozent der weltweiten CO₂-Emissionen. Aber der Luftverkehr wurde und wird zum Klimakiller hochgejazzt. Tatsächlich führt seit 2012 der existierende EU-Emissionshandel dazu, dass sowohl der nationale als auch der innereuropäische Luftverkehr CO₂-neutral wachsen. Mit dem Klimaschutzinstrument CORSIA wird dieser Effekt seit 2021 auch international erzielt.
Damit Fliegen nicht zum Luxusgut wird, fordert der Wirtschaftsrat deshalb umso mehr bessere Rahmenbedingungen für die deutsche Luftverkehrswirtschaft. Denn die hiesige Luftverkehrsbranche steht im harten internationalen Wettbewerb. Vor allem Golfstaaten greifen mithilfe massiver Subventionierung der eigenen Airlines und Flughäfen aggressiv in den Markt ein. Steuern und Gebühren müssen deshalb immer auch im internationalen Kontext gesehen werden.
Nach Auffassung des Wirtschaftsrates besteht keine Berechtigung mehr, an einer Doppelbelastung durch die Luftverkehrsteuer festzuhalten, zumal sich bereits die Flugsicherheitsgebühren seit 2019 hierzulande verdoppelt haben. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft zu stärken und nicht zu schwächen, das muss jetzt unser Ziel sein. Der Luftverkehr wird weiterwachsen – ob mit oder ohne Deutschlands Flughäfen und Airlines.