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25.02.2026
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Wirtschaftsrat begrüßt Einigung auf neues „Heizungsgesetz“

©Adobe Stock (Ingo Bartussek)

Union und SPD haben sich auf eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes, das nun Gebäudemodernisierungsgesetz heißen soll, geeinigt. Die seinerzeit unter Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gegen alle Widerstände durchgefochtene Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden müssen, gehört nunmehr der Geschichte an. Die Bundesfachkommission Bau, Immobilien, Smart Cities des Wirtschaftsrates sieht darin eine ihrer zentralen Forderungen erfüllt. 

Mit der Rücknahme der 65-Prozent-EE-Quote herrscht im Heizungssektor wieder echte Technologieoffenheit. Die Einigung gibt klare Orientierung und beendet bestehende Unsicherheiten. Dafür gebührt den Verhandlungspartnern ausdrücklich Anerkennung. Die Einigung ist vor allem ein wichtiges Signal an Millionen Eigenheimbesitzer in Deutschland: Zwangssanierungen – vom „Einpacken“ der Gebäude in Styropor bis hin zur umfassenden Erneuerung der Elektrik allein zur Ermöglichung einer Wärmepumpe – bleiben ihnen nun erspart. Die Koalition hat damit einen klaren Beitrag zum Schutz des Eigentums geleistet. Offenkundig hat sich hier auch das sozialdemokratische Verantwortungsgefühl gegenüber den „kleinen Leuten“ durchgesetzt.

Auch die Wohnungswirtschaft kann aufatmen. Sie erhält wieder die Möglichkeit, für ihren jeweiligen Gebäudebestand die wirtschaftlichste und zugleich klimaverträgliche Technologie auszuwählen. Zwangssanierungen mit entsprechenden Mietsteigerungen werden damit vermieden – eine gute Nachricht nicht nur für Eigentümer, sondern ebenso für Mieter. Die Kritik der Grünen an der Neufassung des Gesetzes ist daher nicht nachvollziehbar. Die Wärmepumpe ist keineswegs „tot“: Sie wird weiterhin gefördert und verbaut, wo sie technisch sinnvoll und wirtschaftlich tragfähig ist. Gerade im Neubau ist sie die heute bereits präferierte Technologie. Da es sich bei den vorliegenden Eckpunkten aktuell noch um einen Entwurf handelt, braucht es seitens der Koalition indes Rückgrat, die gute Einigung bis zur endgültigen Beschlussfassung auch durchzuhalten.

Ein Fragezeichen bleibt (noch) bei der vorgesehenen Grüngasquote. Entscheidend wird sein, ob ausreichend „grünes“ Gas und synthetisches Heizöl verfügbar sein werden. Die zum Einstieg vorgesehene 10-Prozent-Quote erscheint grundsätzlich darstellbar, doch die konkreten Ausgestaltungen werden spannend. Der Wirtschaftsrat ist jedoch optimistisch, dass nach dieser Grundsatzentscheidung der erforderliche Hochlauf am Markt stattfinden wird. Klar ist: Eine Grüngasquote wird über höhere Erzeugungskosten ein Preissignal setzen und damit zu steigenden Gas- und Heizölpreisen führen. Genau dieses Preissignal wird jedoch Anreiz sein, verstärkt auf energieeffiziente Systeme umzusteigen. Darin liegt letztlich auch eine Chance für die Heizungsindustrie. Sie kann sich nun wieder mit ihrer gesamten technologischen Kompetenz in den Gebäudeklimaschutz einbringen – von der effizienten Gasheizung bis zur Wärmepumpe.

Im Übrigen wirkt der Vorwurf der Grünen, die Grüngasquote werde zu massiven Heizkostensteigerungen führen, erheiternd. Die Koalition hat sich auf eine moderate Einstiegsquote von 10 Prozent verständigt, das Habeck’sche „Heizungsgesetz“ sah bekanntermaßen eine Grüngasquote von 65 Prozent vor.