Wirtschaftsrat erfreut über Aus der nationalen Anzeigepflicht für Steuergestaltung
Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. positionierte sich in der Vergangenheit immer wieder klar gegen die Anzeigepflicht für Steuergestaltung, seit die Pläne Eingang in den Ampel-Koalitionsvertrag gefunden hatten. Diese Pläne sollten nun mit dem Wachstumschancengesetz verwirklicht werden. Der Wirtschaftsrat ist daher sehr erfreut über die Initiative des Bundesrates, die Anzeigepflicht in letzter Minute aus dem finalen Entwurf des Wachstumschancengesetzes zu streichen.
Bereits seit einigen Jahren existiert auf Grundlage einer EU-Richtlinie eine Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Sachverhalte, die gerade große Unternehmen durch zusätzliche Pflichten massiv belastet. Eine zusätzliche nationale Anzeigepflicht hätte dies nicht nur weiter verschärft, sondern auch eine zielführende Steuerberatung beinahe unmöglich gemacht.
Es ist problematisch, dass die originäre Aufgabe der Steuerberater - ihre Mandanten hinsichtlich einer möglichst minimalen Besteuerung unter Nutzung der geltenden Rechtslage – zu beraten, durch eine Anzeigepflicht ins Gegenteil verkehrt werden sollte. Der Berufsstand der Steuerberater wäre somit zu dem verlängerten Arm der Finanzverwaltung geworden.
Leider folgte die geplante Meldepflicht für innerstaatliche steuerliche Gestaltungen dem Trend der Kriminalisierung und Dämonisierung von Unternehmen. Der große und deutlich überwiegende Anteil von steuerehrlichen und kooperativen Unternehmen wird dabei mit den wenigen Unternehmen in einen Topf geworfen, die aggressive und tatsächlich zweifelhafte Steuerplanung betreiben.
Zudem hätte diese Verpflichtung das Vertrauen zwischen Steuerberatern und ihren Klienten stark belastet. Aufwand und Nutzen eines solchen Instruments wären vollkommen auseinandergelaufen und standen von Anfang an in keinem Verhältnis zu einem angenommenen, sehr kleinen Nutzen. Umso kraftvoller wird sich der Wirtschaftsrat auch in Zukunft gegen einen möglichen erneuten Umsetzungsversuch engagieren.