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01.08.2022
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Wirtschaftsrat fordert messbare Ziele und schnelle Umsetzung der Start-up-Strategie der Bundesregierung

Mit der neuen Start-up-Strategie möchte die Bundesregierung dazu beitragen, die Rahmenbedingungen für Start-up-Gründungen in Deutschland zu verbessern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie die Ökosysteme in Deutschland und Europa zu stärken. Ein Thema, das am 9. November 2022 in Berlin auch der Wirtschaftstag der Innovationen als Schwerpunktthema aufgreifen wird. „Mit der Start-up-Strategie legt die Bundesregierung die Grundlage für einen Richtungswechsel in der deutschen Unternehmenspolitik in Richtung einer digitalen und datengetriebenen Wirtschaft“, so Stephanie Renda, Vorsitzende der Bundesarbeitsgruppe Start-ups. Mehr messbare Ziele und vor allem klare Zeitleisten für die zehn Handlungsfelder in der laufenden Legislaturperiode bleiben hingegen auf der Forderungsliste.

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Fünf konkrete Stellungnahmen zu einzelnen Strategieelementen:

1. Finanzierung: Der im Entwurf noch enthaltene zentrale Aspekt des Aufbaus eines Kapitalstocks in der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung und Investition in diversifizierte Anlageklassen, wobei es insbesondere um Venture Capital (VC) geht, ist in der Ampel-Koalition nochmals zur Diskussion gestellt worden. Der Wirtschaftsrat setzt sich grundsätzlich für eine Stärkung des deutschen Kapitalmarktstandortes ein – dazu muss dieser in vielen Ländern erfolgreich praktizierte Ansatz wieder Teil der Start-up-Strategie werden. Des Weiteren begrüßt der Wirtschaftsrat die Förderung von Impact-VC und die Erhöhung der Sichtbarkeit gemeinwohlorientierter Start-ups. „Aktuell lassen wir durch Vorschriften wie ‚Mündelsicherheit‘ viel Potenzial liegen. Dieses gilt es nun zu heben und in nachhaltigen Mehrwert für den Standort Deutschland zu übersetzen“, betont Dominik Burziwoda, Gründer des Impact Start-ups Perfood und stv. Vorsitzender der Bundesarbeitsgruppe.

2. Fachkräftemangel bekämpfen und Talente fördern: Neben einem Tech-Visum sowie einem Standortmarketing- und Willkommensprogramm soll es auch sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Erleichterungen geben. Der Wirtschaftsrat begrüßt diese Ansätze und fordert darüber hinaus eine entsprechende Modernisierung des Arbeitsrechts. Aktuelle Regelungen des Arbeitszeitgesetzes behindern flexible Arbeitszeitmodelle (hinsichtlich Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Arbeiten an Werk- sowie Sonn- und Feiertagen), zur Vereinbarung von Beruf und Familie und der Einbindung von sog. global mobilen Arbeitnehmern. Datenschutzauflagen zur Anbindung von Arbeitnehmern im Homeoffice stellen teilweise einen unnötigen bürokratischen Aufwand dar. Ein besonderer Hebel wird in der geplanten Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung gesehen, um zumindest innerhalb der EU Wettbewerbsfähigkeit herzustellen.

3. Datenzugänge erleichtern und Open Data stärken: Der Fokus auf rechtssichere Datenzugänge ist erfolgskritisch für viele Geschäftsmodelle innovativer Start-ups. Gerade an der Schnittstelle von Start-ups mit KMU, Großunternehmen und der öffentlichen Hand müssen deutlich mehr konkrete Maßnahmen diese Kooperationen branchenunabhängig fördern. Die Stärkung und rechtliche Verankerung von Open-Data-Ansätzen, wie z. B. bei öffentlichen Vergabeverfahren oder beim Zugang zu Daten des öffentlichen Sektors, begrüßt der Wirtschaftsrat explizit.

4. Entwicklung eines Start-up-freundlichen Vergaberechts: Insbesondere für Start-ups sind erste Referenzkunden oft der entscheidende Schritt bei der Unternehmensentwicklung. Der Wirtschaftsrat begrüßt die Initiative, öffentliche Aufträge Start-up-freundlich zu vergeben und dadurch Innovation und moderne Arbeitsplätze zu fördern 

5. Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen fördern: Deutschlands Forschungsinstitutionen zählen zu den Führenden weltweit. Bei der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis hat Deutschland noch enormes Potenzial. Der Wirtschaftsrat begrüßt die Stärkung dieser Umsetzung in die Praxis durch die Erleichterung von IP-Übertragung, den Ausbau des EXIST-Gründerstipendiums und den Aufbau dedizierter Entrepreneurship-Zentren. „Erfolgreiche Praxisbeispiele zeigen bereits, wie aus Spitzenforschung innovative Start-ups entstehen können – das müssen wir an allen Hochschulen verankern“, unterstreicht Stefan Drüssler, stv. Vorsitzender der Bundesarbeitsgruppe. (RV)

Link zur Start-up-Strategie der Bundesregierung