Zulassung von HVO100-Diesel rückt näher – Zustimmung hängt von Bundesländern ab
In der Nacht zu Freitag (23.02.2024) hat das Plenum des Bundestags einer Änderung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Fahrzeuge zugestimmt. Dadurch wird der Weg frei für eine Entscheidung des Bundesrats über die Zulassung von klimaschonenden Dieselreinkraftstoffen.
Bereits im November hatte die Bundesregierung der notwendigen Änderung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung zugestimmt. Im März hatte man dann vereinbart, die Anpassung der 10. BImSchV mit einer Änderung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Fahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) zu verknüpfen.
Die Anpassung der 10. BImSchV durch die Aufnahme der Dieselkraftstoffnorm DIN EN 15940 ist die Voraussetzung für den Einsatz und Vertrieb klimaschonender synthetischer Reinkraftstoffe (wie biogener HVO-Diesel oder grünstrombasierter E-Diesel) an deutschen Tankstellen.
Nun liegt es am Bundesrat, diesen Änderungen final zuzustimmen. Dies könnte bereits am 22. März geschehen, sodass ein Inkrafttreten der angepassten 10. BImSchV noch vor dem 13. April möglich wäre.
Der Wirtschaftsrat begrüßt diese Entwicklungen explizit. Endlich kommt die Bundesregierung in der Realität an und legt den Fokus nicht nur einseitig auf die Elektromobilität. Wir werden weiterhin alle Technologien benötigen um die Verkehrswende erfolgreich zu gestalten – Dazu gehört auch die klimafreundliche Weiternutzung des Verbrennermotors.