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Pressemitteilung 19.04.2020
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Wirtschaftsrat legt Vorschläge für die Wiedereröffnung des Einzelhandels nach dem Lockdown vor

Der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates Berlin-Brandenburg, Dr. Nikolaus Breuel, erklärt zur morgigen Entscheidung des Berliner Senats zur Öffnung des Einzelhandels:

Dr. Nikolaus Breuel: "Andauernde Schließungen von großen Geschäften sind sinnlos"

Viele Unternehmen des stationären Konsumgütereinzelhandels drohen aufgrund der verordneten Schließungen in die Insolvenz zu fallen. Die aktuellen Beschlüsse des Bundes erlauben es jetzt, Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder zu öffnen. Das ist richtig und zu begrüßen. Allerdings ergibt die Fortsetzung der Schließung größerer Geschäfte keinen Sinn. Denn je größer eine Verkaufsfläche ist, desto mehr Platz kann auch Abstands- und Hygieneregeln eingeräumt werden.

In Berlin steht die Entscheidung  des Senats noch aus. Der Wirtschaftsrat fordert, dass die Lockerungen der Ladenschließungen nicht an Betriebsgrößen oder Verkaufsflächen festgemacht werden, sondern einzig an der Garantie adäquater Hygienemaßnahmen durch die Einzelhändler. Dies kann zum Beispiel beinhalten, Besucherzahlen auf einen Kunden pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche zu begrenzen, Warteschlangen zu regulieren, sofern baulich möglich getrennte Ein- und Ausgänge anzubieten, Schutzvorrichtungen an den Kassen anzubringen, Schutzausrüstung für das Verkaufspersonal zur Verfügung zu stellen oder auch Hygienemaßnahmen für Kunden vorzunehmen wie zum Beispiel Desinfektionsspender, Bodenmarkierungen, Piktogramme sowie der Verzicht auf Barzahlungen.

Der Einzelhandel ist in weiten Teilen mittelständisch geprägt. Es gibt viele Traditionsgeschäfte, zum Teil über Generationen in Familienhand, die jenseits der festgelegten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche liegen. Diese einzigartige Struktur darf nicht durch existenzgefährdende Grenzziehungen zerstört werden.


Vor allem ist es wichtig, dass die Metropolregion Berlin-Brandenburg einheitliche Regelungen hat.  Die Landesregierung in Brandenburg hat Ende vergangener Woche bereits entscheiden, dass ausdrücklich auch in Einkaufszentren Geschäfte öffnen dürfen, die ihre Verkaufsfläche allerdings auf 800 Quadratmeter begrenzen müssen. Für den Berliner Einzelhandel wäre eine restriktivere Begrenzung als in Brandenburg schädlich und absurd.