Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss auch der Bremer Senat seine Haushaltstricks beenden.
Müller-Arnecke: „Rot-Rot-Grün muss seinen offenbar verfassungswidrige Schuldenmacherei stoppen. Ausgabendisziplin ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit“
Bremen, 17.11.2023: Der Wirtschaftsrat Bremen fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch für das Zwei-Städte-Land an der Weser ein Ende der Haushaltstricks. Die obersten Richter hätten klargestellt, dass es hohe Hürden für zusätzliche Kreditaufnahmen jenseits der Schuldengrenze gebe. Nun müsse auch der rot-rot-grüne Senat seine offenbar verfassungswidrige Schuldenmacherei unmittelbar stoppen.
Der Vorsitzende des Wirtschaftsrates Bremen, Jörg Müller-Arnecke, erklärt: „Rot-Rot-Grün in Bremen hat sich zu Jahresanfang noch einmal drei Milliarden Euro an Extra-Schulden gegönnt und dabei auf eine vermeintliche Notsituation aufgrund von Klimakrise und Ukrainekrieg verwiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat nun aber unmissverständlich klargestellt, dass sich die Schuldenbremse nicht so mir nichts, Dir nichts umgehen oder außer Kraft setzen lässt. Offenbar ist die Klage der CDU-Fraktion vor dem Bremer Staatsgerichtshof gegen die rot-rot-grünen Extra-Schulden also begründet. Der rot-rot-grüne Senat muss seit dem Urteil am Mittwoch wissen, dass er in verfassungswidriger Weise Schulden anhäuft. Diesen Verfassungsbruch muss der Senat sofort beenden!
Das Land Bremen ist wahrlich ein gebranntes Kind und weiß aus leidvoller Erfahrung, was es bedeutet, sich durch Schuldenmacherei in eine Haushaltsnotlage zu manövrieren. In der jetzigen Phase gestiegener Zinsen die Schuldenlast noch zu erhöhen, wäre für die künftigen Zinsausgaben fatal.
Gleichzeitig sei noch einmal die grundsätzliche Bedeutung der Schuldenbremse betont, die auch auf Betreiben des Wirtschaftsrates im Grundgesetz verankert wurde: Keine neuen Schulden zulasten der jungen und nachfolgenden Generationen, das ist ein Gebot der Generationengerechtigkeit. Bei moderater Verschuldung halten sich auch die Zinslasten der öffentlichen Haushalte im Rahmen, es bleibt mehr Spielraum für Zukunftsinvestitionen. Statt neuer Schulden ist der Bremer Senat gefordert, seine Projekte zu priorisieren und an anderen Stellen Kosten einzusparen, beispielsweise bei den galoppierenden Sozialausgaben.