„Bund muss deutsche Seehäfen stärker unterstützen!“
Länderfachkommission Maritime Wirtschaft mahnt gemeinsame Strategie an
Bremen,
29.09.2022: Nach der gestrigen Sitzung der Länderfachkommission Maritime
Wirtschaft fordert der Wirtschaftsrat Bremen vom Bund ein stärkeres Engagement bei
den Investitionen in die deutschen Seehäfen. „Die Häfen haben sich während der
Pandemie als wichtige Drehscheibe für die Versorgung Deutschlands erwiesen. Sie
sind Kernbestandteil der deutschen Logistikinfrastruktur. Daher muss der Bund
sich stärker als bisher an Investitionen in die Hafeninfrastruktur beteiligen“,
mahnt der Landesvorsitzende Jörg Müller-Arnecke an und kritisiert damit die
jährlich lediglich 38 Millionen Euro des Bundes für sämtliche Seehäfen als viel
zu gering. Allein Bremen bringt pro Jahr 50 Millionen Euro für seine Häfen auf.
Auf der Sitzung mit Branchenvertretern wurde ebenfalls deutlich, dass der Ausbau der Hinterlandanbindungen nach wie vor zu langsam erfolgt. Insbesondere auf der Schiene verzögert sich der Transport. „Zum einen sind zu wenige Gleise vorhanden, zum anderen vergibt die Deutsche Bahn Slots vorrangig für ihre eigenen Güterzüge und benachteiligt so die Züge der Hafenbetreiber. Hier muss der Bund als Eigentümer echten Wettbewerb ermöglichen“, so Müller-Arnecke weiter.
Die Mitglieder der Länderfachkommission, in der Unternehmer aus den Wirtschaftsrats-Landesverbänden Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vertreten sind, unterstützten auf ihrer Sitzung ausdrücklich die Vertiefung der Außenweser, um Schiffen aller Größenordnungen die tideunabhängige Zufahrt nach Bremerhaven zu ermöglichen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit mit den Westhäfen zu gewährleisten, fordern die Mitglieder Änderungen bei der Einfuhrumsatzsteuer, die in Deutschland bereits nach sechs Wochen zu entrichten ist, in den Niederlanden und Belgien jedoch erst, wenn die Ware beim Kunden angelangt ist. „Diese Ungleichbehandlung führt zu einem Liquiditätsnachteil auf deutscher Seite und somit zu einem Wettbewerbsnachteil, der über die Finanzgesetzgebung behoben werden muss“, fordert Müller-Arnecke.