Die vom Senat beschlossene Testpflicht spaltet Unternehmer und Verbände
Der Senat hat beschlossen, dass sich alle Beschäftigten in Bremen, die nicht zuhause arbeiten, ab dem 10.05.2021 zweimal wöchentlich auf Corona testen lassen müssen.
Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) bekräftigte, es sei den Unternehmern überlassen, ob das Testen im Betrieb geschehen werde oder in einem Testzentrum. Es werde zwar keine staatlichen Bußgelder geben, jedoch müssten die Unternehmer selbst Verweigerern beikommen.
Die betriebliche Testpflicht gilt in Bremen zunächst bis zum 30. Juni. Eine nationale Lösung konnte Bovenschulte im Bundesrat nicht durchsetzen. Auch der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates Bremen Jörg Müller-Arnecke sieht die Verschärfung der bundeseinheitlichen Beschlüsse in Bremen kritisch und positioniert sich in einem Statement klar dagegen.
Ähnlich äußert sich Lencke Wischhusen, Vorsitzende der bremischen FDP-Fraktion in der Bürgerschaft. Sie erkennt rechtliche Probleme. Den Unternehmern werde zudem kein einheitliches Vorgehen mit Verweigerern angeboten. Die Stimmen der verbandlich organisierten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter aus den Handels- und Handwerkskammern, der Bremer Unternehmensverbände und des DGB sind sich uneins, hoffen jedoch auf einen möglichst unbürokratischen Ablauf und weitestgehend positive Auswirkungen der Maßnahmen.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Weser Report vom 28.04.2021.