Wirtschaftsrat Bremen legt 8-Punkte-Katalog zur Stärkung des Einzelhandels vor
Der Landesverband Bremen des Wirtschaftsrates der CDU e.V. hat einen 8-Punkte-Katalog zur Stärkung des Einzelhandels vorgelegt und fordert die Landesregierung dazu auf, sich im Rahmen der MPK für Hilfe zur Selbsthilfe für die betroffenen Unternehmen einzusetzen. „Wenn wir jetzt nichts tun, werden viele vor allem mittelständische Händler die Corona-Pandemie nicht überleben“, warnt Jörg Müller-Arnecke, Landesvorsitzender des Wirtschaftsrates Bremen. „Viele Einzelhandelsgeschäfte haben sich kaum vom ersten Shutdown im Frühjahr des Jahres erholt. Auch die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer hat nur punktuelle Effekte erzeugt, etwa im Kraftfahrzeughandel. Nun muss der Einzelhandel erneut Umsatzrückgänge schultern – bei unveränderter Kostenstruktur. Es ist zu befürchten, dass viele Geschäfte dann erst gar nicht mehr aufsperren.“
Landesvorsitzender Jörg Müller-Arnecke: Wenn wir jetzt nichts tun, werden viele vor allem mittelständische Händler die Corona-Pandemie nicht überleben
Der Einzelhandel ist einer der wichtigsten Steuerzahler der Städte und Gemeinden. Er ist zudem das Zugpferd der Innenstädte, ist prägend für das Stadtbild. Stirbt der Handel, sterben die Innenstädte. Politik für den stationären Einzelhandel ist damit auch Politik für attraktive Regionen. Zugleich ist der Einzelhandel mit 3,1 Millionen Beschäftigten (vor Corona) einer der großen Arbeitgeber in Deutschland. „Unabhängig von den Auswirkungen des Corona-Shutdowns stehen die Branchenunternehmen, viele davon seit Generationen in Familienhand, auch von anderen Seiten unter Druck: durch einen zunehmend intensiveren Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Betriebsgrößen, der räumlichen Verteilung der Betriebe innerhalb und außerhalb der Stadtzentren und nicht zuletzt besonders durch regulatorisch privilegierte Vertriebsformen wie die Plattformökonomie“, fasst Jörg Müller-Arnecke zusammen.
Als Hilfe zur Selbsthilfe in aktuell existenzbedrohter Lage fordert der Wirtschaftsrat für die Unternehmen des Einzelhandels:
- Ausweitung der sog. November-Hilfen auch auf die Unternehmen des stationären Handels, die im Zeitraum der Shutdown-Maßnahmen einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent hinnehmen mussten; hierbei Staffelung der Zuschusshöhe;
- Lockerung der Ladenöffnungszeiten in der Adventszeit und im Januar 2021;
- Ausdehnung der Möglichkeiten des Verlustrücktrags auf einen Zeitraum von mind. zwei Jahren;
- Ausdehnung der umsatzsteuerlichen Ist-Besteuerung, um Liquidität zu schonen und Bürokratie zu reduzieren;
- Erleichterungen bei der Abschreibung von nicht verkauften Waren;
- weitere Nichtbeanstandung der Nutzung alter Kassensysteme sowie weitgehender Verzicht auf die Kassenbelegausgabepflicht bei Umsätzen des täglichen Bedarfs.
Damit der stationäre Einzelhandel gerade in den sich aktuell beschleunigenden Prozessen des Strukturwandels handlungsfähig bleiben kann, muss er sich der Konkurrenz des Onlinehandels stellen können. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat neben den skizzierten Sofortmaßnahmen darüber hinaus:
- die zügige Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen stationärem Handel und Plattformökonomie im Rahmen der aktuellen GWB-Novelle;
- ein konsequentes Vorgehen gegen Steuervermeidung ausländischer Großunternehmen im Onlineversandhandel – sowohl in der Umsatzsteuer als auch bei den Ertragsteuern.