Energiepolitische Prioritäten der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft
„Unsere Ratspräsidentschaft hat sich vorgenommen darauf hinzuarbeiten, die Beratung des Entwurfs eines europäischen Klimagesetzes, das die Klimaneutralität der Europäischen Union bis 2050 rechtlich verbindlich festschreibt, im Ministerrat abzuschließen. Dabei muss auch geprüft werden, in welchem Umfang die Europäische Union – auch unter Berücksichtigung unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und unserer globalen Wettbewerbsfähigkeit – ihren nationalen Klimabeitrag für das Jahr 2030 erhöhen kann“, sagte Dr. Luis Schultz zu Beginn seiner Ausführungen.
Hinsichtlich der angekündigten Vorschläge der Europäischen Kommission, das EU-Ziel für 2030 auf 50-55% im Vergleich zu 1990 anzuheben, werde die Grundlage für die weiteren Diskussionen die für Ende September avisierte Folgenabschätzung bilden, insbesondere im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, für das Sozialsystem sowie ein gemeinsames Verständnis von sektorspezifischen Beiträgen.
Konkret strebe die Deutsche Ratspräsidentschaft in der Energiepolitik zum einen Ratsschlussfolgerungen zu den europäischen Rahmenbedingungen für gemeinsame Erneuerbare-Energien-Projekte der Mitgliedstaaten wie im Bereich Offshore-Windenergie an und arbeite zum anderen an einer Einigung für zukünftige Rahmenbedingungen für Wasserstoff.
Dem zügigen Ausbau von Offshore-Windenergie komme eine Schlüsselrolle zu, um die ambitionierten Ziele der Europäischen Union im Bereich der Erneuerbaren Energien zu erreichen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Außerdem habe Deutschland und Europa auch ein vitales Interesse an einer sicheren und zukunftsfähigen Versorgung mit CO2-neutralen und vorzugsweise CO2-freien Gasen – wie insbesondere Wasserstoff aus erneuerbaren Energien–, die zugleich die Potenziale zur Dekarbonisierung erschließen. Daher werde die Ratspräsidentschaft entsprechende Diskussionen zum notwendigen Marktdesign führen mit dem Ziel, zur Entwicklung der entsprechenden Märkte und Infrastrukturen in der Union beizutragen.
Vor diesem Hintergrund verwies Dr. Schultz auf die für den 5. Oktober in Berlin geplante europäische und internationale Hochrangige Konferenz mit wichtigen Vertretern Vertreter der Mitgliedstaaten von EU und Europäischer Freihandelsassoziation (EFTA), der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie von Unternehmen und Verbänden aus den EU-Mitgliedstaaten. Ein Hauptthema der Konferenz sei dabei wie die Entwicklung eines EU-Binnenmarktes für Wasserstoff vorangetrieben werden könne, der auch die globale Dimension im Blick habe.Außerdem sollen im Rahmen der Konferenz auch Dekarbonisierungspotenziale des Gassektors erörtert werden.
Des Weiteren werde man unter Deutscher Ratspräsidentschaft auch spezifisch europäische Handlungsansätze zur Erreichung der Klima- und Energieziele diskutieren, insbesondere die Ausweitung der CO2-Bepreisung auf alle Sektoren und die Einführung einer moderaten CO2-Mindestbepreisung im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS).
Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten müssten durch eine ambitionierte und engagierte Klimadiplomatie auch international ihren Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. International werde sich die Deutsche Ratspräsidentschaft unter Beachtung des Prinzips der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung, für fairen Wettbewerb bei der Vermeidung von CO2-Emissionen einsetzen und Verlagerungsanreize für CO2 in Drittstaaten zu verhindern versuchen.