Erbbaurecht: Wenn, dann wenigstens richtig
Wirtschaftsrat Hamburg fordert moderne Ausgestaltung des Erbbaurechts
Der Landesvorsitzende Thies Goldberg: „Wir haben mit Fachleuten klare Prämissen erarbeitet, wie ein modernes Erbbaurecht ausgestaltet werden muss. Hierzu gehört, dass nach Ablauf der Erbbaurechtslaufzeit der volle Verkehrswert entschädigt wird, damit bei kurzen Restlaufzeiten keine Investitionen unterbleiben. Auch ist erforderlich, dass der Erbbauzins nicht schneller steigen darf als die Mieten. Und natürlich muss auf bürokratische Hemmnisse wie Zustimmungserfordernisse bei der Vermietung, der Veräußerung oder der Finanzierung verzichtet werden.“
Goldberg weiter: „Der Kompromiss zwischen Stadt und Volksabstimmungsinitiativen folgt einem politischen Zeitgeist, der privatwirtschaftliche Investitionen in den Wohnungsbau zunehmend unattraktiv macht. Wohnungsbau wird jedoch als öffentliche Aufgabe nicht erfüllt werden. So werden Wohnungsmangel und weitere Mietsteigerungen eher zementiert als beseitigt. Erfolgreiche Stadtentwicklungsprojekte wie die HafenCity haben gerade in Hamburg gezeigt, dass ein Erbbaurecht nicht erforderlich ist, um stadtentwicklungspolitische Ziele durchzusetzen, die Wohnungsbau in allen Preissegmenten beinhalten.“