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Pressemitteilung 17.01.2019
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Wirtschaftsrat Hamburg bekräftigt Forderung nach Einschränkung der Verbandsklage

Zum Beginn des politischen Jahres bekräftigt der Wirtschaftsrat Hamburg seine Forderung, das Verbandsklagerecht zugunsten schnellerer Planungs- und Genehmigungsverfahren einzuschränken. Das deutsche Verfahrensrecht ist dabei eine wichtige Stellschraube. Der Landesvorsitzende Dr. Henneke Lütgerath dazu: „Das deutsche Verfahrensrecht ist das einzige, das im Rahmen der Verbandsklage eine umfassende materiellrechtliche Überprüfung durch die Gerichte kennt. Das bedeutet, die Themen, die Gegenstand von Klagen der Umweltverbände sein können, gehen weit über naturfachliche Fragestellungen hinaus. Das öffnet den sogenannten Umweltverbänden Tür und Tor, um das Verbandsklagerecht als pauschales Blockadeinstrument zu missbrauchen. Dieser lähmenden Methode muss Einhalt geboten werden.“

 

Der Wirtschaftsrat Hamburg plädiert dafür, die Überprüfung der Genehmigungsentscheidung durch die Gerichte bei Klagen von anerkannten Umweltverbänden auf zwei Aspekte zu beschränken:

  • Die ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren.
  • Die Sicherstellung, dass sich die Genehmigungsbehörde mit allen von Umweltverbänden im Genehmigungsverfahren vorgebrachten Einwendungen ordnungsgemäß, d.h. ermessensfehlerfrei, befasst hat.

 

Rückendeckung erhalten die Umweltverbände seit Jahren außerdem vom EuGH, der die Beteiligungsverfahren im Umweltrecht – im Besonderen das Verbandsklagerecht – vorantreibt. „Der EuGH hat es geschafft, das deutsche Verwaltungsprozessrecht erheblich aufzuweichen. Unserer Ansicht nach ist er dabei deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Das Kippen der Präklusionsvorschrift etwa erlaubt es Umweltverbänden, quasi zeitlich unbegrenzt neue Argumente im Verfahren vorbringen, die dann von Behörden und Vorhabenträgern wieder aufwändig widerlegt werden müssen“, so Lütgerath.

 

Nach dem schier endlosen Ringen um die Elbvertiefung – das den Hamburger Hafen wirtschaftlich schwer getroffen hat – befürchtet der Wirtschaftsrat, dass sich die Umweltverbände nun, allen voran der BUND, verstärkt auf den Hamburg Airport einschießen und zum Ziel von Klagen machen. 

Der Wirtschaftsrat Hamburg sieht die Bürgerschaft und die Hamburger Bundestagsabgeordneten gefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass das Verbandsklagerecht wieder auf ein verträgliches Maß reduziert wird.