Wirtschaftsrat Hamburg fordert Angleichung der Tonnagesteuer an europäisches Niveau
Im Standortwettbewerb für alle dieselben Regeln – sonst Schiffbruch für maritimen Standort Deutschland befürchtet
„Es ist die Aufgabe
der Politik, flexibel auf die wirtschaftliche Situation von heute reagieren zu
können, um die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des Hafens und damit des
Hamburger Wohlstands nicht aufs Spiel zu setzen. Die Tonnagesteuer ist in ihrer
jetzigen Form nicht an die Anforderungen der Zeit angepasst“, so Thies G.J. Goldberg, Landesvorsitzender
des Hamburger Wirtschaftsrates.
Dr. Johann Wagner, Vorsitzender der Landesfachkommission „Steuern, Haushalt & Finanzen“ erklärt:
„Wie wichtig der
Erhalt und Ausbau unserer Schifffahrts- und Hafenkapazitäten nicht nur für
unsere exportorientierte Wirtschaft, sondern gerade auch für unsere
Versorgungssicherheit sind, wird uns durch die aktuelle Weltlage deutlich vor
Augen geführt. Auch beim Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere im
Bereich der Offshore-Windparks, spielt die Schifffahrt eine zentrale Rolle.
Damit wir bei der Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben auch künftig auf eine
funktionierende maritime Infrastruktur setzen können, müssen die richtigen
Rahmenbedingungen geschaffen werden. Andere europäische Länder, wie zum
Beispiel die Niederlande, haben gezeigt, dass etwa durch maßvolle Ausweitungen
des Anwendungsbereichs der Tonnagebesteuerung große Effekte erzielt werden
können. Deutschland sollte sich hieran ein Beispiel nehmen, damit die heimische
maritime Wirtschaft auch in Zukunft im internationalen Wettbewerb mithalten
kann.“
Ursprüngliches
Ziel der Tonnagesteuer war es, die Rahmenbedingungen für die deutsche
Seeschifffahrt zu verbessern und an die in den europäischen Nachbarländern
getroffenen Regelungen anzugleichen. Inzwischen wurden in vielen europäischen
Ländern die Tonnageregelungen im Rahmen des nach den Leitlinien bzw.
Entscheidungen der Kommission zur Interpretation der Seeverkehrsleitlinien zulässigen
Förderhöchstrahmens aber umfassend ausgeweitet. In Deutschland hingegen sind
sie seit ihrer Einführung nahezu unverändert ausgestaltet und berücksichtigen
so insbesondere die jüngsten wichtigen Änderungen und Anpassungen der
Genehmigungspraxis der Kommission etwa zu begünstigten Schiffen bzw.
Schiffstypen und Aktivitäten nicht.
Die Landesfachkommission „Steuern, Haushalt & Finanzen“ im Wirtschaftsrat Hamburg hat sich auf ihrer letzten Sitzung dafür ausgesprochen, dass endlich auch in Deutschland die fast 25 Jahre alten Regelungen angepasst werden, damit die norddeutschen Standorte im internationalen Wettbewerb der Häfen weiter mithalten können.