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Pressemitteilung 17.06.2021
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Wirtschaftsrat Hamburg mahnt Reform des Unternehmensteuerrechts an

Dr. Johann Wagner: Steuerrechtliche Rahmenbedingungen müssen Anreize für Leistung und Investitionen schaffen

In einem heute vorgelegten 10-Punkte-Papier mahnt der Wirtschaftsrat Hamburg eine grundlegende Reform des Unternehmensteuerrechts an. Darin spricht er sich für eine Absenkung des effektiven Steuersatzes für Unternehmensgewinne auf maximal 25% aus. Zu den weiteren Forderungen gehören Anreize für Investitionen in moderne Technologien sowie Forschung und Entwicklung, verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups, Erleichterungen beim Verlustvor- und rücktrag sowie ein modernes Außensteuerrecht. Außerdem verlangt der Wirtschaftsrat Hamburg eine Stärkung des Instituts der verbindlichen Auskunft, um für Unternehmer und Unternehmen mehr Planungssicherheit zu schaffen.

Dazu erklärt Dr. Johann Wagner, Vorsitzender der Landesfachkommission Steuern, Haushalt & Finanzen: „Um dauerhaft Wohlstand und Beschäftigung zu gewährleisten, benötigen wir steuerrechtliche Rahmenbedingungen, die Anreize für Leistung und Investitionen in Deutschland schaffen. Deutschland liegt bei der Steuerbelastung der Unternehmen im internationalen Vergleich seit Jahren an der Spitze.“

„Gerade in der aktuellen Situation erweist sich das Unternehmensteuerrecht als erheblicher Standortnachteil. Deutschland muss jetzt umsteuern, damit unsere Unternehmen auch in Zukunft im internationalen Wettbewerb bestehen können. Unser Land braucht seine Unternehmen jetzt in besonderem Maße, um die Folgen der Pandemie bewältigen zu können und muss sie deshalb entlasten“, so der Landesvorsitzende Dr. Henneke Lütgerath.  

Die Einführung einer Vermögensteuer lehnt der Wirtschaftsrat ab.

 

Das neue Positionspapier mit dem Titel "Für ein wettbewerbsfähiges Unternehmensteuerrecht" steht hier zum Download bereit.