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Pressemitteilung 30.01.2019
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Wirtschaftsrat Hamburg: Medizinische Versorgungszentren beleben den Wettbewerb

Der Wirtschaftsrat Hamburg warnt die politischen Entscheidungsträger der Stadt mit Nachdruck davor, die Voraussetzungen für Gründung und Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Rahmen des geplanten Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zu verschärfen. MVZ sind schon heute für die ambulante Krankenversorgung unverzichtbar. Ihre Bedeutung wird in den nächsten Jahren weiter wachsen.

Dazu Dr. Ulrich Möllers, Vorsitzender der Landesfachkommission Gesundheitswirtschaft im Wirtschaftsrat Hamburg: „Fakt ist, dass ein erheblicher Teil des medizinischen Nachwuchses das Unternehmertum scheut und sich nicht niederlassen will. Freiberuflichkeit passt einfach nicht mehr zur Lebensplanung dieser Generation. Um dennoch die gute medizinische Versorgung in Hamburg mittel- und langfristig sicherzustellen, müssen wir den Vorstellungen und Erwartungen der angehenden Mediziner entgegenkommen. Medizinische Versorgungszentren spielen dabei eine zentrale Rolle.“

 

Der demographische Wandel und die Digitalisierung machen einen Strukturwandel in der medizinischen Versorgung erforderlich. Dieser gelingt nur mit modernen Versorgungsformen und Innovationen, die wiederum Investitionen voraussetzen. „Insbesondere jungen Ärztinnen und Zahnärztinnen bieten Medizinische Versorgungszentren die Chance, Beruf und Familie leichter miteinander zu vereinbaren. Mit Blick auf die Versorgungssituation wäre es fatal, MVZ aus berufsständischem Egoismus heraus vom Markt zu verdrängen. Was zählt, ist doch einzig und allein, dass die Menschen jederzeit gut versorgt werden“, so Möllers weiter.

 

Die angeblichen Monopolisierungstendenzen, die das TSVG verhindern soll, sind vor allem ein medienwirksames Schreckgespenst. Tatsächlich ist der Markt von Einzelpraxen geprägt, die mit den hohen Hygiene-, Compliance- und Datenschutzauflagen sowie weiteren Qualitätsanforderungen  zunehmend überfordert sind. „Unter diesem Aufwand leidet letztlich die medizinische Versorgung, gerade in kleinen Praxen. Sollen die zurecht hohen Standards trotzdem erfüllt werden, braucht es andere Betriebsgrößen, sprich Medizinische Versorgungszentren. Hier können sich Ärzte wieder auf ihre eigentlichen Aufgaben als Mediziner fokussieren – die Patienten profitieren. Wer das mit dem TSVG wieder zurückdrehen will, handelt mehr als töricht“, kritisiert Ulrich Möllers angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.