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Pressemitteilung 16.03.2021
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Wirtschaftsrat Hamburg befürwortet Grundsteuermodell der Stadt Hamburg

Prof. Götz Wiese: Besteuerungsverfahren einfach und fair ausgestalten

Der Wirtschaftsrat Hamburg hält es für richtig, dass die Freie und Hansestadt Hamburg von der im Rahmen der Grundsteuerreform eingeräumten Öffnungsklausel für eigene Länderregelungen Gebrauch macht und von der Vorlage des Bundesfinanzministeriums abweicht.

 

Dazu erklärt Prof. Götz Wiese, Vorsitzender der Landesfachkommission „Steuern, Haushalt & Finanzen“: „Der Wirtschaftsrat Hamburg fordert seit langem, dass die neue Grundsteuer an Grundstücks- und Gebäudeflächen anknüpft. Das Grundsteuer-Modell des Bundesfinanzministers, das aktuelle Verkehrswerte zugrunde legt, ist angesichts der gestiegenen Grundstückspreise für Hamburg ungeeignet. Insoweit ist das vom Senat beschlossene Flächenmodell die richtige Wahl. Der Senat wahrt so die Möglichkeit, weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter per saldo zu vermeiden.“

 

„Wichtig ist jetzt, dass das Besteuerungsverfahren einfach und fair ausgestaltet wird. Es muss bei dem Versprechen bleiben, dass die Grundsteuerreform nicht zu einer Steuererhöhung führt. Besonderes Augenmerk ist dabei auch auf Gewerbeflächen und Spezialimmobilien zu richten. Auch hier darf es nicht zu einem Anstieg der Grundsteuer kommen“, so Wiese weiter.

 

Eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke zur Baulandmobilisierung lehnt der Wirtschaftsrat als ungeeigneten Ansatz ab.