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Bericht
06.01.2020
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Zwischen Klimaschutz und Verbandsklage: Besser planen, schneller bauen

Ob Elbvertiefung, Hafenquerspange oder Fehmarnbelt-Tunnel: Wer große Infrastrukturprojekte in und mit Deutschland realisieren möchte, braucht Geduld, Ausdauer und starke Nerven. Viele Jahre oder sogar Jahrzehnte kann es von der Planung bis zum Baubeginn dauern. Das deutsche Planungs- und Genehmigungsrecht braucht ein Update, um den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden. Darüber sprach Dr. Christoph Ploß MdB, Fachsprecher für Verkehr und Umwelt der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag, bei einem Politischen Frühstück des Wirtschaftsrates.
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Seine Ausführungen begann Dr. Christoph Ploß mit einem Appell für Reformen:  „Wir brauchen eine neue Infrastrukturpolitik und damit verbunden eine neue Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, die uns in die Lage versetzt, wichtige Investitionen schneller zu tätigen.“ Die Reform des Verbandsklagerechts stehe dabei an erster Stelle. „Die Probleme bei den Infrastrukturprojekten resultieren daraus, dass es Verbände gibt, die sich zu einer Klageindustrie entwickelt haben und die teilweise Projekte beklagen, die gar nichts mit ihren Belangen zu tun haben“, erläuterte der Abgeordnete und verwies auf den von ihm mitentwickelten „12-Punkte-Plan für schnelleres Planen und Bauen“.

 

„Wir müssen das Verbandsklagerecht darauf zurückführen, wo es ursprünglich herkam: Dass Verbände am Anfang eines Verfahrens einbezogen werden, sich beteiligen können, aber auch zu Beginn des Verfahrens alle Karten auf den Tisch legen müssen“, so Dr. Ploß. Dabei gehe es nicht nur um die Stärkung der Wirtschaft, sondern auch um den Klimaschutz.

Ein weiterer wichtiger Punkt seiner Initiative sei, über große und wichtige Infrastrukturprojekte künftig in den Parlamenten zu entscheiden. „Das beschleunigt letztlich auch das Verfahren und bedeutet eine Schärfung der Demokratie, weil man sich als Politiker auch Gedanken darüber machen muss, ob man das Projekt will und wie man das dann im Parlament durchbringt.“

 

Wichtig sei außerdem die Beteiligung von Bürgern, Unternehmen und Stakeholdern, deren Einwände und Vorschläge zu Beginn eines Verfahrens angehört und – falls sinnvoll – mit in die Planung aufgenommen werden sollten.

 

Der Bundestagsabgeordnete plädierte dafür, eine Stichtagsregelung einzuführen, die verhindert, dass neue Gesetze nach einem bestimmten Stichtag noch in ein laufendes Planverfahren eingearbeitet werden müssen. Dies würde auch der Wirtschaft und Investoren Planungssicherheit geben. Darüber hinaus müsse es für die Instandsetzung schon bestehender Infrastruktur eine Plangenehmigung statt einer Planfeststellung geben, um einen Verkehrskollaps durch lange Verzögerungen zu vermeiden.

Ergänzend wies Dr. Ploß darauf hin, dass man beim Thema Verbandsklagerecht die europäische Ebene nicht außer Acht lassen könne, da aufgrund der europäischen Vorgaben – Stichwort Aarhus-Konvention – Verbände und Stakeholder beteiligt werden müssten.

 

„Die Anpassung des Verbandsklagerechts wird auf jeden Fall eines der zentralen Projekte sein müssen, wenn wir in den 20er Jahren die anstehenden Probleme bewältigen wollen“, fasste Dr. Christoph Ploß zusammen.

 

Fotos: Wirtschaftsrat/Christoph Ploß