Massenkläger gewinnen an Zuwachs
Nach der Begrüßung durch Marius-Quintus Jäger, Vorsitzender der Sektion Hannover, stellte sich Dr. Christian Nordholtz, Partner, KPMG Law, vor.
„Dies ist kein Rechtsvortrag, sondern eine Entscheidungshilfe“, so Dr. Nordholtz. Seit dem 1. November 2018 gibt es die Musterfeststellungsklage. Es folgte die Vorstellung des aktuellen Standes von Massen- und Musterfeststellungsverfahren in Deutschland. Massenklagen sind in der Wirtschaft keine Seltenheit. Insbesondere Rechtsanwälte und Legal Technology Startups profitieren derzeit von Massenklagen. Bekannte Massenverfahren gab es beispielsweise bei Immobilienkrediten, Fonds oder in Verbindung mit Diesel-Rückrufverfahren von Autoherstellern.
Die Beteiligung an der neuen Musterfeststellungsklage ist für Verbraucher kostenfrei, aber auch nicht ohne Risiken. Für Unternehmen auf der Beklagtenseite hat das neue Musterfeststellungsverfahren zu einer Verschlechterung der Prozessverteidigung geführt.
Als nächstes gab Herr Dr. Nordholtz einen Ausblick für die kommenden Jahre und die absehbare Entwicklung von Massen- und Musterfeststellungsverfahren in Deutschland. / Vanessa Kehl