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Bericht
10.05.2021
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Insolvenzen abwenden und Reputationsschäden vermeiden

Die Landesfachkommission Haushalt, Steuern und Finanzen unter Leitung des Vorsitzenden Prof. Dr. Sebastian Benz diskutierte mit dem Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Heribert Hirte, stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses, und dem Rechtsanwalt und Restrukturierungsexperten Dr. Stefan Gottgetreu (Kanzlei Bird & Bird LLP) über das neue Sanierungsgesetz und seine Anwendung in der Coronakrise.<br />

Rechtsexperten evaluieren das neue Sanierungsgesetz
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Der Vorsitzende der Landesfachkommission Haushalt, Steuern und Finanzen, Prof. Dr. Sebastian Benz, freute sich, erneut mit Herrn Prof. Dr. Heribert Hirte MdB, stellvertretender Vorsitzender des Haushaltsausschusses, über das im Januar 2021 in Kraft getretene Sanierungsgesetz (StaRUG) zu sprechen. Als weiteren Referenten empfing die Landesfachkommission den Rechtsanwalt und Restrukturierungsexperten Dr. Stefan Gottgetreu von der Kanzlei Bird & Bird LLP.

In seinem Vortrag betonte Prof. Hirte, das StaRUG sei eine Umsetzung der EU-Gesetzgebung und insofern nicht explizit zur Bewältigung der Auswirkungen durch die Coronakrise eingeführt worden. Dennoch sei damit zu rechnen, dass es gerade hierfür zur Anwendung komme. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt für die außerinsolvenzliche Sanierung von Unternehmen. „In seiner derzeitigen Form hat es aber auch einige Nachteile“, so der Abgeordnete wörtlich. So gingen mit der Anwendung des Gesetzes hohe Gutachterkosten einher, weshalb sie für kleine mittelständische Unternehmen kaum in Frage käme. Auch sei eine stille Sanierung mit diesem Gesetz nicht möglich.

 

Dennoch helfe das Gesetz dabei, Reputationsschäden durch Insolvenzen zu vermeiden, betonte Dr. Gottgetreu. „Drohende Insolvenzen lassen sich durch bilanzielle Entschuldung frühzeitig abwenden“, so der Rechtexperte weiter. Bisher gebe es jedoch nur wenige Praxisfälle, in denen das Sanierungsgesetz tatsächlich zur Anwendung gekommen sei. Um die Effektivität des Gesetzes zu beurteilen, sei es daher erforderlich, neue Fälle in den kommenden Monaten zu verfolgen. Beide Referenten freuten sich darauf, den Austausch mit den Mitgliedern des Wirtschaftsrates dann fortzusetzen.