Immissionsschutzverordnung ohne Verschärfung verabschieden
Der Wirtschaftsrat Nordrhein-Westfalen setzt sich für die schnelle Verabschiedung der Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und für die Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (BImSchV) im Bundesrat ein, um Kraftwerksbetreibern Planungssicherheit zu ermöglichen. Anlass ist die am 26. März 2021 stattfindende Abstimmung im Bundesrat.
„Bereits 2018 hätte die Bundesregierung nach EU-Recht die Neufassung der Verordnung verabschieden müssen“, erklärt Paul Bauwens-Adenauer, Landesvorsitzender des Wirtschaftsrates Nordrhein-Westfalen. Die finale Umsetzungsfrist der neuen europäischen Vorgaben ist der 17. August 2021. Durch Verspätung des Verordnungsgebers bei der Novellierung der BImSchV besteht nun kaum noch Zeit für die Anlagenbetreiber, die notwendige Nachrüstung fristgerecht umzusetzen. Weitere Verzögerungen im Bundesrat sollten daher ebenso vermieden werden, wie zusätzliche Verschärfungen der bereits verhandelten Emissionsgrenzwerte. Zusätzliche Anforderungen würden dazu führen, dass die im Kohlekompromiss hart erkämpften Stilllegungspfade, die einen Kohleausstieg ohne Strukturbrüche ermöglichen sollen, zu Makulatur werden. „Zusätzliche Grenzwertverschärfungen darf es nicht geben, denn sie wären nichts anderes als der vorzeitige Kohleausstieg durch die Hintertür und würden sich negativ auch für das Energieland Nordrhein-Westfalen auswirken“, warnt der Landesvorsitzende.
Nicht nur würde die Bundesrepublik ohne Novellierung der Verordnung ab Mitte August gegen die EU-Vorgaben verstoßen. Auch sind sich Fachexperten einig, dass zusätzliche Verschärfungen der Grenzwerte für Kohle- und Gaskraftwerke an dieser Stelle unnötig und schädlich wären. „Mit der neuen Verordnung und dem gesetzlich bereits verabschiedeten Stilllegungspfad erreicht Deutschland problemlos die europäischen Luftqualitätsziele“, so Bauwens-Adenauer. „Niedrigere Grenzwerte wären rein ideologisch motiviert und technisch schlicht nicht darstellbar. Das wäre Gift für die Betreiber von Großfeuerungsanlagen.“
Weitere Verschärfungen würden einen vollständigen Systemwechsel bedeuten, da bislang die notwendigen Technologien in Deutschland noch nicht ausgereift sind. Nachrüstungen und Stillstände wären die Folge und die dringend benötigte Energieversorgungssicherheit wäre gefährdet. „Einer Branche mit bereits festgelegtem Ablaufdatum weitere gewaltige Investitionspflichten aufzubürden, ist absolut unverhältnismäßig“, betont Bauwens-Adenauer. „Wir fordern die Landesregierung auf, die vorliegende Novelle ohne weitere Verschärfungen zu verabschieden. Für die Betreiber von Großfeuerungsanlagen aller Branchen handelt es sich um eine Existenzfrage.“