Aus den Ländern (NRW): "Entfremdung von Wirtschaft und Gesellschaft nicht weiter befeuern"
Zu einer Videokonferenz konnte der nordrhein-westfälische Wirtschaftsrat der CDU e.V. Peter Biesenbach MdL, Minister der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, begrüßen. In seinem Vortrag informierte er über aktuelle Herausforderungen sowie Perspektiven der nordrhein-westfälischen Justiz. Einen Schwerpunkt setze der Justizminister in seinem Impulsvortrag bei dem umstrittenen Gesetzesentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“. „Wir wehren uns mit Händen und Füßen gegen die geplante Schaffung eines Unternehmensstrafrechts in der Form des aktuell vorliegenden Referentenentwurfs“, stimmte Biesenbach mit der wiederholt geäußerten Kritik des Wirtschaftsrates überein.
„Das seit Jahren von der SPD getriebene Vorhaben ist nicht nur vollständig überzogen, es ist zudem hervorragend dazu geeignet, die Entfremdung von Wirtschaft und Gesellschaft weiter zu befeuern“, betonte der Landesgeschäftsführer des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Frank-Norbert Oehlert. Überhaupt müsse man sich fragen, welches Ziel das Gesetz verfolge. Schließlich habe der Staat bereits breitgefächerte Möglichkeiten, Unternehmen bei Verstößen zu ahnden. „Wirtschaftskriminalität muss bekämpft werden, das ist keine Frage. Sehr zweifelhaft ist jedoch, ob dieses Vorhaben dafür das probate Mittel ist. Unternehmen, die gegen Gesetze verstoßen, können schon heute dafür belangt werden, erläuterte Oehlert. So sind etwa im Ordnungswidrigkeitenrecht bereits hohe Bußgeldzahlungen, zum Beispiel bei Kartellverstößen, vorgesehen. Zudem erlaubt es den Zugriff auch auf Rechtsnachfolger. „Auch bei anderen Vergehen ist der Staat nicht machtlos. Die Gewerbeaufsicht kann jeden Chemiebetrieb schließen, der die Umwelt massiv schädigt, jedes Lebensmittelwerk, das seinen Kunden krank machende Produkte verkauft. Dem Kraftwerksbetreiber kann die Lizenz, dem Taxiunternehmer die Zulassung entzogen werden. Wozu also ein solches neues Gesetz?“, stellte der Landesgeschäftsführer das Vorhaben in Frage.