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Bericht
23.09.2020
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Aus den Ländern (Nordrhein-Westfalen): "Das Insolvenzrecht muss überarbeitet werden"

Streitgespräch mit den anerkannten Rechtsexperten Prof. Dr. Heribert Hirte MdB sowie Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle, Fachanwalt für Insolvenzverwaltung bei der Kanzlei GÖRG
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In Köln empfing der Vorsitzende der Landesfachkommission Haushalt, Steuern und Finanzen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des Wirtschaftsrates, Prof. Dr. Sebastian Benz, den anerkannten Rechtsexperten Prof. Dr. Heribert Hirte MdB sowie Prof. Dr. habil. Gerrit Hölzle, Fachanwalt für Insolvenzverwaltung bei der Kanzlei GÖRG, zu einer Diskussion zum Insolvenzrecht im Kontext der Corona-Krise.

Im Fokus der von Prof. Benz moderierten Veranstaltung standen die Verlängerung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes bis zum Ende des Jahres sowie ein Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein neues Sanierungsgesetz. Dieses soll ab 1. Januar 2021 in Kraft treten und das Aussetzungsgesetz ablösen. Wie der Wirtschaftsrat schon im Rahmen eines Positionspapiers im Juni gefordert hatte, sprachen sich auch die beiden Referenten für eine Überarbeitung des Insolvenz- und Sanierungsrechts aus, um Unternehmen bei ihrer Sanierung in Folge der Krise zu unterstützen.

Die Bundesregierung habe zu Beginn der Krise gut auf die wirtschaftlichen Einbrüche reagiert. Nun sei aber wichtig, unter Anwendung verlängerter Fristen wieder zur wirtschaftlichen Normalität und zum regulären Insolvenzrecht zurückzukehren, machte Prof. Hirte deutlich. „Die Erfahrungen aus der Krise müssen dabei aufgenommen und die Gesetze entsprechend überarbeitet werden“, fügte er hinzu. Wichtig sei vor allem ein Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Gesetze, damit Unternehmer diese auch in Anspruch nähmen.

 

Prof. Hölzle betonte zum Abschluss der Veranstaltung, die Debatten zum Sanierungsgesetz müssten nun zügig beginnen, um die geplante Frist bis Januar einzuhalten. Nur so könnten sich die Unternehmen nachhaltig von der Krise erholen.