Pressemitteilung 03.07.2025
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Die Krankenhausreform retten: Wirtschaftsrat unterstützt Impuls der unionsgeführten Länder

Wolfgang Steiger: „Die Vorschläge der Länder sind fundiert und praxisnah.“

Düsseldorf, 3. Juli 2025 – Der Wirtschaftsrat begrüßt ausdrücklich das gemeinsame Positionspapier der unionsgeführten Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur Weiterentwicklung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG).

Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU: „Die Vorschläge der Länder sind fundiert, praxisnah und setzen genau dort an, wo das aktuelle Gesetz massive Umsetzungsprobleme, Fehlanreize sowie Finanzierungsunsicherheiten erzeugt und die Versorgungssicherheit in den Ländern akut gefährdet.“

Die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen stehen vor ganz besonderen wirtschaftlichen Problemen; bereits deutlich mehr als 50 Prozent der Krankenhäuser schreiben rote Zahlen. Besonders belastend kommen die Herausforderungen der aktuellen Umsetzung der Krankenhausplanung NRW hinzu. Ab diesem Jahr wurden aufgrund der vorgenommenen Zuteilung der Leistungsgruppen spezifische Behandlungen auf bestimmte Krankenhäuser zentralisiert – mit entsprechenden wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Krankenhäuser sind deshalb sehr kurzfristig auf den erforderlichen Inflationsausgleich und eine verlässliche Betriebskostenfinanzierung angewiesen, um die stationäre Versorgung der Bürger in Nordrhein-Westfalen aufrecht erhalten zu können! Zudem müssen die Krankenhäuser durch einen entschiedenen Bürokratieabbau entlastet werden, damit ärztliches und pflegerisches Personal mehr Zeit für Patienten aufwenden kann und so auch unnötige Kosten vermieden werden.

Die Vorschläge der unionsgeführten Länder sind geeignet, Geburtsfehler aus der bisherigen Konzeption des Gesetzes abzufedern bzw. zu korrigieren.

So fordern die Länder etwa eine realistische Zeitplanung für die Umsetzung der Reform. Die aktuelle Rechtslage zwingt den Medizinischen Dienst zur Prüfung von Leistungsgruppen noch vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens – ein unhaltbarer Zustand. Der Vorschlag der Länder, die Fristen anzupassen, ist daher richtig. Der Wirtschaftsrat ist der Meinung, dass die Frist auch über 2027 hinaus verlängert werden sollte.

Der Wirtschaftsrat hat sich zudem stets gegen eine Finanzierung des Transformationsfonds aus GKV-Beiträgen ausgesprochen. Die Forderung der Länder nach Finanzierung aus Bundesmitteln ist folgerichtig. Eine vorherige Antragsfrist ist bei Bundesfinanzierung entbehrlich. Auch die Streichung des sogenannten Krankenkasseneinvernehmens ist richtig – dies reduziert Bürokratie und stärkt die staatliche Verantwortung. Wolfgang Steiger ruft die Bundesgesundheitsministerin auf, sich an Wahlverspechen zu halten: „Eine weitere Belastung der Beitragszahler kann sich der Standort Deutschland nicht erlauben.“  

Das System der Vorhaltevergütung ist weder leistungsunabhängig noch wirtschaftlich tragfähig. Sollte es beibehalten werden, ist es zwingend an reale Kostenstrukturen anzupassen. Der Reformgedanke darf nicht durch planwirtschaftliche Elemente ad absurdum geführt werden.

Auch die Forderung der Länder nach einem strukturellen Inflationsausgleich und unbürokratischer Soforthilfe ist zwingend notwendig. Die wirtschaftliche Schieflage vieler Kliniken droht, Versorgungssicherheit zu gefährden. Der Wirtschaftsrat fordert die Bundesregierung daher auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und finanzielle Unterstützung zügig auf den Weg zu bringen.

Die geplante Gleichmacherei im Leistungsgruppensystem ignoriert die vielfältigen regionalen Versorgungsrealitäten. Die Länder müssen bei Demografie, Topografie oder Bevölkerungsdichte Ausnahmen zulassen können. Der Wirtschaftsrat unterstützt daher die Forderung nach mehr Flexibilität und Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Krankenhäusern.

Die derzeitige Definition des Fachkrankenhauses (Level F) ist zu eng und zu unflexibel. Der jetzige Vorschlag, den Bundesländern bei der Definition mehr Spielraum zu geben, ist daher der richtige Schritt. Gute Versorgung muss sich an Ergebnisqualität und nicht an formalen Strukturmerkmalen messen lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die enge Definierung der Fachkrankenhäuser zu Leistungsstreichungen und Versorgungsunsicherheiten in vielen Regionen führt.

Die Leistungsgruppensystematik darf außerdem nicht auf Einrichtungen angewandt werden, die ohnehin keine DRG-Vergütung erhalten. Der Vorschlag der Länder, dies gesetzlich klarzustellen, wird ausdrücklich unterstützt. Hier ist ein klarer Schritt zu echter Bürokratieentlastung möglich.

Die bundesweit einheitliche Einführung sogenannter Mindestvorhaltezahlen sowie der Ausschluss bestimmter Krankenhausstandorte von onko-chirurgischen Leistungen ohne Zulassung von Ausnahmen könnten die Versorgung erheblich gefährden. Infolgedessen könnten Krankenhäuser ihren Anspruch auf Vorhaltevergütung verlieren. Der Wirtschaftsrat fordert daher eine Anpassung der Regelungen mit dem Ziel, dass Mindestvorhaltezahlen nicht als zwingende Voraussetzung für den Erhalt der Vorhaltevergütung gelten und die Krankenhausplanungsbehörden Ausnahmeregelungen zur Sicherung einer flächendeckenden Versorgung ermöglichen können. Diese Forderung findet sich eins zu eins im Ländervorschlag wieder.

Auch die bisherige 2.000-Meter-Regel zur Definition eines Krankenhausstandorts ist nicht sachgerecht. Der Vorschlag der Länder, diese auf 5.000 Meter auszuweiten und Einzelfallausnahmen zu ermöglichen, ist hingegen praxistauglich und würde dabei helfen, Versorgungsabbrüche durch Formalien zu vermeiden.