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Bericht
12.07.2020
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Grundrechtseinschränkungen aufgrund von Corona

Wirtschaftsrat Nordrhein-Westfalen im Austausch mit Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Bundesverfassungsrichter a.D.
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Über die Grundrechtseinschränkungen aufgrund von Corona diskutierte heute der nordrhein-westfälische Wirtschaftsrat der CDU e.V. mit dem renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Bundesverfassungsrichter a.D. Neben Prof. Di Fabio konnte Dr. Rainhardt Freiherr von Leoprechting, Mitglied des Bundes- sowie Landesvorstandes und Sprecher der Sektion Düsseldorf, Dr. Rudolf Henke MdB, Dr. Christos Katzidis MdL sowie die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher begrüßen.

 

"Viele Grundrechte wurden geradezu flächendeckend eingeschränkt - ein Ausmaß, das beispiellos war. Bei näherer Betrachtung handelte es sich aber um eine gerechtfertigte Maßnahme zur Abwendung einer drohenden Gesundheitskatastrophe", stellte Prof. Dr. Dr. Di Fabio im Rahmen der Videokonferenz heraus. „Die rechtliche Beurteilung“, so Prof. Di Fabio weiter, „erfolgt immer aus der ex ante-Perspektive. Mit Blick auf den Kampf gegen die Pandemie lautet die Frage: Was konnte man Mitte März 2020 wissen? Da waren nach meiner verfassungsrechtlichen Bewertung Indikatoren für eine drohende Überforderung des Gesundheitssystems vorhanden, für ein exponentielles Ansteckungsgeschehen bei einem Virus, dessen Gesundheitsschädigung wir bis heute nicht genau beurteilen können.“