Positionspapier
30.06.2025
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Stellungnahme zur 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW

Kernforderungen für die Weiterentwicklung einer modernen Nahversorgung
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Als Wirtschaftsrat der CDU e.V. Landesverband Nordrhein-Westfalen begrüßen wir die grundsätzliche Zielrichtung der 3. Änderung des LEP NRW, insbesondere die Bemühungen um eine rechtssichere und moderne Nahversorgungsplanung. Trotz vieler positiver Ansätze im bereits überarbeiteten Einzelhandelserlass NRW aus 2021 – wie der Anhebung der Schwelle zur Beteiligung der Bezirksregierung auf 1.200 m² Verkaufsfläche – bestehen weiterhin Unsicherheiten, langwierige Genehmigungsprozesse und eine restriktive Auslegungspraxis, die eine zukunftsfähige wohnortnahe Versorgung und die ökologische Transformation des Gebäudebestandes erschweren. Die vorgeschlagenen Änderungen im LEP NRW bleiben hinter den Regelungen des Einzelhandelserlasses von 2021 sowie Entwicklungen auf Bundesebene und in anderen Bundesländern zurück. Die Stellungnahme zielt darauf ab, durch gezielte Klarstellungen und strukturelle Anpassungen die Anwendungssicherheit zu erhöhen, Verfahren zu beschleunigen und die Nahversorgung insbesondere in integrierten Lagen zu stärken.