Datenschutz im Unternehmen
Er berichtete über die EU-Datenschutz Grundverordnung und den notwendigen Anpassungsbedarf für Unternehmen. Kugelmann machte deutlich, das Ziel dieser Datenschutz-Grundverordnung sei es, einheitliche Regeln für den digitalen europäischen Binnenmarkt zu setzen und so faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu garantieren. Die EU-Datenschutz Grundverordnung gelte auch für nicht-europäische Unternehmen, wenn sie Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten. Er verwies in diesem Zusammenhang auf einen Maßnahmenplan für Unternehmen, der auf der Homepage des Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz bereitstehe, um einen Check-up hinsichtlich der Datenschutz-Situation in den einzelnen Unternehmen durchzuführen. Jeder im Unternehmen, der mit Daten arbeitet, sei von der Verordnung betroffen. Verstöße gegen die Verordnung, so der Landesbeauftragte, könnten an den Datenschutzbeauftragten gemeldet werden.
In der anschließenden Diskussion wurden seitens der Unternehmer auch Bedenken hinsichtlich des „Bürokratiemonsters“ EU-Datenschutz Grundverordnung und eines ausufernden Datenschutzes geäußert. Prof. Kugelmann betonte seinerseits die Chancen des Datenschutzes für die Unternehmer als Geschäftsidee und auch als einen Wettbewerbsvorteil, da immer mehr Verbraucher und Unternehmen an Datenschutz Interesse zeigten.