EU-Datenschutz-Grundverordnung
Dies, so die Einschätzung des Experten, seien im Prinzip alle Unternehmen in Deutschland. Ziel der EU-Datenschutz-Grundverordnung sei es, zum einen eine Vollharmonisierung innerhalb der EU beim Datenschutz zu erreichen, mit Ausnahme des Beschäftigtendatenschutzes, ein Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, den freien Verkehr von personenbezogenen Daten zu regeln und entsprechende Verpflichtungen für alle Beteiligten zu schaffen. Im Prinzip, so Fladung, sei die EU-Datenschutz-Grundverordnung Bestandteil der Compliance Regelungen.
Im Rahmen der Diskussion riet Fladung allen Unternehmern, Konzepte für den Datenschutz – sofern noch nicht geschehen – baldigst auszuarbeiten. Bei Verstoß gegen die Verordnung, so Fladung, drohten erhebliche Bußgelder. Dr. Sünner dankte Fladung für den ausgesprochen informativen Vortrag und die Erläuterungen, die den Anwesenden bei den Planungen zum Datenschutz sehr hilfreich sein werden.