Cookie-Einstellungen

Bericht
08.04.2018
Drucken

EU-Datenschutz-Grundverordnung

Unter Leitung von Sektionssprecher Dr. Eckart Sünner diskutierten Unternehmer aus der Pfalz mit Armin Fladung, Rechtsberatung Arbeitgeberverband Chemie Rheinland-Pfalz e.V., über die ab 25. Mai 2018 anwendbare EU-Datenschutz-Grundverordnung, die alle Unternehmen betreffe, so Fladung, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.
©None

Dies, so die Einschätzung des Experten, seien im Prinzip alle Unternehmen in Deutschland. Ziel der EU-Datenschutz-Grundverordnung sei es, zum einen eine Vollharmonisierung innerhalb der EU beim Datenschutz zu erreichen, mit Ausnahme des Beschäftigtendatenschutzes, ein Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, den freien Verkehr von personenbezogenen Daten zu regeln und entsprechende Verpflichtungen für alle Beteiligten zu schaffen. Im Prinzip, so Fladung, sei die EU-Datenschutz-Grundverordnung Bestandteil der Compliance Regelungen.


Im Rahmen der Diskussion riet Fladung allen Unternehmern, Konzepte für den Datenschutz – sofern noch nicht geschehen – baldigst auszuarbeiten. Bei Verstoß gegen die Verordnung, so Fladung, drohten erhebliche Bußgelder. Dr. Sünner dankte Fladung für den ausgesprochen informativen Vortrag und die Erläuterungen, die den Anwesenden bei den Planungen zum Datenschutz sehr hilfreich sein werden.