"Grundsteuerreform - Zwischenstand in Sachsen"
Im Rahmen unserer Mitgliederversammlung der Sektion Dresden konnten wir Thomas Weihermüller, Leiter Steuer- und Stadtkassenamt der Landeshauptstadt Dresden, als Referent zu o.g. Thema begrüßen.
Bezugnehmend auf die verfassungsrechtlich notwendige Anpassung der Grundsteuer auf aktuelle Verhältnisse konnten wir Einblick in die ab 2025 geltenden neuen Berechnungsmethoden erlangen.
Die weitgehende Übernahme des Bundesrechts führt jedoch nicht um landesrechtliche Spezifika herum. So hat der Freistaat Sachsen bereits eigene Grundsteuer-Messzahlen festgelegt, die sich insbesondere auf Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke beziehen. Damit soll der Verhältnismäßigkeit in der Bewertung von Einheitswerten aus dem Jahr 1935 und heutigen Gegebenheiten Genüge getan werden.
Wohin sich die Grundsteuer in Sachsen tatsächlich entwickelt, wird jedoch erst 2023 feststellbar. Denn dann stehen die neuen Grundsteuerwerte (ehemals Einheitswerte), die Grundsteuermesszahlen sowie die Hebesätze der Kommunen fest. Insgesamt sind 180.000 Grundsteuer-Objekte in der Landeshauptstadt zu bewerten. Wir danken Herrn Weihermüller für seinen fachlichen Input und freuen uns auf den erneuten Austausch mit ihm, wenn die notwendigen Eckdaten bekannt sind. Eins ist jedoch unser festes Ziel: Der Wirtschaftsrat setzt sich dafür ein, dass die Grundsteuerbelastung für seine unternehmerischen Mitglieder (40 Prozent der Grundsteuer fallen in Dresden auf Gewerbegrundstücke) ab 2025 nicht steigen wird. Mehrbelastungen in und nach der Corona-Krise sind für uns nicht hinnehmbar.