"Haftungsrisiko für Unternehmen: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in Corona-Zeiten"
Im Rahmen unserer Landesfachkommission Gesundheit und Soziales konnten wir uns dem Thema „Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastung in Corona-Zeiten“ widmen. Aus unserem Mitgliederkreis hat uns die Auditorin und Inhaberin der Tempus Agentur Dresden, Dorit Rosin, mit wertvollen Informationen versorgt.<br />
Es ging um die Zunahme von psychischen Erkrankungen, die zu dokumentierenden Belastungen, um Besonderheiten, die mit Corona zusammen hängen, um die angewandten Analyseverfahren sowie um Informationen bezüglich der Kosten und diesbezügliche Fördermittel.
Eins ist klar und das darf nicht außer Acht gelassen werden: Versäumen Unternehmer – auch und gerade jetzt in Corona-Zeiten – wichtige diesbezügliche Dokumentationspflichten, so kann es teuer werden, wenn z.B. die Berufsgenossenschaften oder andere Behörden (Krankenkassen, Rentenversicherung) davon Kenntnis erlangen. Es drohen, je nach Unternehmensgröße und Mitarbeiterzahl im schlimmsten Fall Kosten bis zu 25.000€.
Auch wenn das arbeitsschutzrechtliche Thema vielleicht aktuell nicht das brennendste für die Unternehmen ist, die sich derzeit mitunter noch im Existenzkampf befinden, so darf man die Konsequenzen fehlender Dokumentationen nicht unterschätzen. Bereits ab einem Mitarbeiter ist die Einhaltung von Arbeitsschutzregeln für jeden Unternehmer jedweder Branche verpflichtend.
Frau Rosin hat uns näher gebracht, welche Methodik (vom Festlegen der Arbeitsbereiche bis zur Überprüfung und Aktualisierung der Beurteilung) diesbezüglich zur Anwendung kommt. Dabei sollte beachtet werden, dass „Corona“ spezielle Belastungen der Psyche hervorruft. So bringt das Thema Homeoffice nicht nur positive Aspekte mit sich. Denn trotz einer vermeintlich freieren Zeiteinteilung zu Hause unterbleibt der körpernahe Kontakt zu Kollegen; der Vorgesetzte kann nicht direkt gefragt werden – generell besteht eine höhere physische Distanz im Arbeitsprozess. Zukunftsängste führen dann mitunter auch zu gesundheitlichen Schäden, wie Magen-Darm-Krankheiten, zu hohem Blutdruck, zu erhöhter Reizbarkeit, insgesamt zu innerer Unruhe. Generell wird weniger Sport getrieben sowie ungesünder gegessen. Der Griff zu Betäubungsmitteln ist dann nicht mehr weit und setzt eine gesundheitliche Abwärtsspirale in Gang. All dies erhöht das Haftungsrisiko für Unternehmen zusätzlich. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich bisher ca. 30 Prozent der Unternehmen dieser Problematik in der notwendigen Sorgfalt widmen. Das ist aus Sicht des Wirtschaftsrates jedoch mehr als nachzuvollziehen, wenn man die aktuell überbordende Bürokratie betrachtet und vielerorts Unternehmen in eine Lock down-bedingte Schieflage geraten. Aber deutsche Behörden kennen oftmals kein Erbarmen, wenn es um die Auffüllung ihrer Budgets geht.
Dorit Rosin empfiehlt in jedem Fall das Hinzuziehen von externen, auf Arbeitsschutz und Gefährdung(sbeurteilung) spezialisierte Berater, welche (teilweise gefördert) bei der Etablierung eines professionellen Gesundheitsmanagements im Unternehmen unterstützen. Das Geld dafür ist gut investiert und verhindert künftige Regressforderungen seitens der Behörden. Steht die Grundstruktur, so kann diese dann unternehmensintern, den Arbeitsschutz betreffend, verfeinert sowie fortentwickelt werden. Wir bedanken uns bei Frau Rosin für deren Input – unsere Mitglieder können die Präsentation zum Vortrag im internen Bereich abrufen. Im Internet finden Sie hier: https://www.tempus-agentur.de/ zu Frau Rosin.