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Pressemitteilung 30.10.2023
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Wirtschaftsrat Sachsen fordert Landesregierung zur Reform der Grunderwerbsteuer auf

Landesvorsitzender Dirk Schröter: „Schaffung von Wohneigentum ist Standortstärkung und muss belohnt, nicht bestraft werden“

Dresden/Sachsen, 30.10.2023. Die vom Arbeitskreis „Steuerschätzung“ vorgestellte Schätzung der Einnahmen für das nächste Jahr übertrifft bei den Ländern alle Erwartungen. Für die sechzehn Bundesländer zusammen werden im Jahr 2024 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1,6 Milliarden Euro erwartet. Auch der Freistaat Sachsen kann mit mehr Einnahmen rechnen.

Der Vorsitzende des Wirtschaftsrates Sachsen, Dr. Dirk Schröter, fordert auf dieser Grundlage den sächsischen Staatsminister der Finanzen Hartmut Vorjohann auf, jetzt zu handeln: „Wir müssen diese Mehreinnahmen intelligent nutzen, um positive Impulse für die Bürgerinnen und Bürger sowie die regionale Wirtschaft zu setzen.“

Konkret fordert Dirk Schröter die Abschaffung der Grunderwerbsteuer auf die erste selbstgenutzte Immobilie, in Verbindung mit einer generellen Senkung der Grunderwerbssteuer um ein Prozent. „In den vergangenen 15 Jahren haben die Länder mehrfach an der Preisschraube gedreht. Das ist insoweit nicht gerechtfertigt, da der Staat bereits am Bau von Wohnungen und Häusern kräftig mitverdient - über die Umsatzsteuer auf Bauleistungen, Einkommens- und Lohnsteuer des bauausführenden Handwerks und Architektenleistungen, sowie allgemeinüblichen Abgaben. Die Grunderwerbsteuer ist folglich eine Doppelbesteuerung am Bau“, sagt Dirk Schröter.

„Die Streichung der Grunderwerbsteuer für selbstgenutzten Wohnraum wäre zugleich eine wichtige Entlastung für junge Familien und Bauträger, die sich den Lebenstraum vom eigenen Heim erfüllen möchten und würde überdies einen Anreiz für die regionale Bauwirtschaft setzen, ohne neue bürokratische Förderprogramme aufzulegen“, betont Dirk Schröter weiter.

Der Vorsitzende des Wirtschaftsrates Sachsen unterstreicht: „In den Niederlanden etwa ist der Neubau - im Übrigen unabhängig von der späteren Nutzungsart - einmalig von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, um den Effekt der Doppelbesteuerung zu vermeiden und günstigen Wohnraum zu ermöglichen. Es gibt keine plausiblen Gründe, dieses Modell nicht auf Deutschland zu übertragen.“

Das Bundesfinanzministerium hat bereits im Juli den Weg zu einer Senkung der Grunderwerbsteuer frei gemacht. Bisher lehnten die Finanzminister der Länder mit Verweis auf eine schwierige Haushaltssituation diese Idee ab.

Der Landesvorsitzende Sachsen: „Die Voraussetzungen zur Reform der Grunderwerbsteuer sind gegeben. Jetzt muss dieses Anliegen seitens der Staatsregierung schnell und ergebnisorientiert durchgesetzt werden. Das sind wir den Bürgern sowie der Wirtschaft im Land schuldig.“