Pressemitteilung
22.10.2018
Stellungnahme des Wirtschaftsrates der CDU e.V. zum Gesetzentwurf über die Änderung des Vergabegesetzes in Schleswig-Holstein
Der vorliegende Gesetzentwurf ist aus der Sicht des Wirtschaftsrates sehr zu begrüßen. Er bewirkt Bürokratieabbau, öffnet den Markt für öffentlichen Aufträge in Schleswig-Holstein wieder für einen größeren Kreis von Unternehmen, erhöht damit den Wettbewerb und vergünstigt die Einkaufspreise für die Vergabestellen des Landes und der Kommunen in Schleswig-Holstein. Insofern sind die Veränderungen gegenüber dem bisher geltenden Tariftreue- und Vergabegesetz eindeutig positiv zu beurteilen, sowohl aus Sicht der Wirtschaft, insbesondere der klein- und mittelständischen, als auch aus der Sicht des Steuerzahlers und schließlich aus der Sicht unserer Finanzministerin bzw. der Kämmerer, die zu einer sparsamen Haushaltsführung verpflichtet sind.