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Pressemitteilung 01.12.2020
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Dank an die Landesregierung Schleswig-Holstein - aber den Einzelhandel nicht vergessen!

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Der Landesvorsitzende des Wirtschaftsrates Schleswig-Holstein, Herr Dr. Christian von Boetticher: „Der Wirtschaftsrat begrüßt und unterstützt die differenzierte Sichtweise und Umsetzung der Berliner Be­schlüsse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und die beschlossenen Hilfsprogramme durch die Schleswig-Holsteinische Landesregierung. Augenmaß, Verhältnismäßigkeit und vernünftige Sachgüterab­wägung sind bessere Ratgeber als die Angst, wobei die Entwicklung unserer Landesregierung Recht gibt. Dennoch dürfen wir die besonders von Einschränkungen Betroffenen nicht aus den Augen verlieren.“

 

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. hat einen 8-Punkte-Katalog zur Stärkung des Einzelhandels vorgelegt und fordert die Landesregierung dazu auf, sich im Rahmen der MPK für Hilfe zur Selbsthilfe für die be­troffenen Unternehmen einzusetzen. „Wenn wir jetzt nichts tun, werden viele vor allem mittelständische Händler die Corona-Pandemie nicht überleben“, warnt von Boetticher. „Viele Einzel­handelsgeschäfte haben sich kaum vom ersten Shutdown im Frühjahr des Jahres erholt. Auch die be­fristete Absenkung der Mehrwertsteuer hat nur punktuelle Effekte erzeugt, etwa im Kraftfahrzeug­handel. Nun muß der Einzel­handel erneut Umsatzrückgänge schultern – bei unveränderter Kosten­struktur. Es ist zu befürchten, daß viele Geschäfte dann erst gar nicht mehr aufsperren.“

 

Der Einzelhandel ist einer der wichtigsten Steuerzahler der Städte und Gemeinden. Er ist zudem das Zug­pferd der Innenstädte, ist prägend für das Stadtbild. Stirbt der Handel, sterben die Innenstädte. Politik für den stationären Einzelhandel ist damit auch Politik für attraktive Regionen. Zugleich ist der Einzel­handel mit 3,1 Millionen Beschäftigten (vor Corona) einer der großen Arbeitgeber in Deutschland. „Un­abhängig von den Auswirkungen des Corona-Shutdowns stehen die Branchenunternehmen, viele davon seit Generationen in Familienhand, auch von anderen Seiten unter Druck: durch einen zunehmend inten­siveren Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Betriebsgrößen, der räumlichen Verteilung der Betriebe innerhalb und außerhalb der Stadtzentren und nicht zuletzt besonders durch regulatorisch privilegierte Vertriebsformen wie die Plattformökonomie“, fasst von Boetticher zusammen.

 

Als Hilfe zur Selbsthilfe in aktuell existenzbedrohter Lage fordert der Wirtschaftsrat für die Unternehmen des Einzelhandels:

- Ausweitung der sogenannten November-Hilfen auch auf die Unternehmen des stationären Han­dels, die im Zeitraum der Shutdown-Maßnahmen einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent hinnehmen mußten; hierbei Staffelung der Zuschußhöhe;
- Lockerung der Ladenöffnungszeiten in der Adventszeit und im Januar 2021;
- Ausdehnung der Möglichkeiten des Verlustrücktrages auf einen Zeitraum von mindenstens zwei Jahren;
- Ausdehnung der umsatzsteuerlichen Ist-Besteuerung um Liquidität zu schonen und Bürokratie zu reduzieren;
- Erleichterungen bei der Abschreibung von nicht verkauften Waren;
- weitere Nichtbeanstandung der Nutzung alter Kassensysteme sowie weitgehender Verzicht auf die Kassenbelegausgabepflicht bei Umsätzen des täglichen Bedarfs.

 

 

Damit der stationäre Einzelhandel gerade in den sich aktuell beschleunigenden Prozessen des Struktur­wandels handlungsfähig bleiben kann, muß er sich der Konkurrenz des Onlinehandels stellen können. Deshalb fordert der Wirtschaftsrat neben den skizzierten Sofortmaßnahmen darüber hinaus:

- die zügige Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen stationärem Handel und Platt­formökonomie im Rahmen der aktuellen GWB-Novelle;

- ein konsequentes Vorgehen gegen Steuervermeidung ausländischer Großunternehmen im On­lineversandhandel – sowohl in der Umsatzsteuer als auch bei den Ertragsteuern.

 

Kiel, den 2. Dezember 2020

 

Dr. Bertram Zitscher

Landesgeschäftsführer Schleswig-Holstein

Wirtschaftsrat der CDU e.V., Kiel